Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat die Inkraftsetzung der folgenden Rechtsgrundlagen per 1. November 2025 bekannt:
Abwasserentsorgungsreglement
genehmigt
durch die Gemeindeversammlung am 13. Juni 2025
Abwasserentsorgungsverordnung
genehmigt
durch den Gemeinderat am 3. Juli 2025
Der Gemeinderat ist beim Beschluss der wiederkehrenden Abwasser-Gebühren dem Antrag des Preisüberwachers gefolgt. Die Erhöhung der Gebühreneinnahmen wird etappiert und in einem ersten Schritt auf 30 % beschränkt. Der Kostendeckungsgrad, welcher die 100%-Schwelle nicht überschreiten darf, wird im Auge behalten, und die Gebühren werden wieder gesenkt, sobald dies der Kostendeckungsgrad zulässt.
Abwasserentsorgungsreglement mit Gebührenverordnung 2025
Es wird im Speziellen auch auf die Publikation im Anzeiger Konolfingen vom 7. August 2025 verwiesen.
Oberhünigen, 7. August 2025
Gemeinderat
Oberhünigen
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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