Benützungsverordnung Schulhaus Oberhünigen

Der Gemeinderat hat die Benützungsverordnung mit Anhängen I - IV (Gebührentarif, Hausordnung, Brandschutzvorschriften) für das Schulhaus Oberhünigen verabschiedet und setzt diese
per 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss (mit Küche) können somit durch Dritte für private und öffentliche Veranstaltungen gemietet werden. Der Gebührentarif sieht eine Unterscheidung für Einheimische und Auswärtige vor. Die verschiedenen Bereiche können einzeln oder in Varianten zusammen gemietet werden:

- Teil A: Mehrzweckraum Vorne
- Teil B: Mehrzweckraum Mitte
- Teil C: Küche/Essbereich
Die Bereiche sind durch mobile Trennwände abgetrennt.

Per sofort nehmen wir gerne Gesuche für die Benützung entgegen. 

Benützungsverordnung Schulhaus Oberhünigen
Gesuchsformular für die Benützung

Vielen Dank für die rechtzeitige Eingabe von Benützungsgesuchen und die Beachtung der damit zusammenhängenden Vorschriften.

Gemeinderat und Gemeindeverwaltung

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

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Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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