Der Gemeinderat hat die Benützungsverordnung mit
Anhängen I - IV (Gebührentarif, Hausordnung, Brandschutzvorschriften) für das
Schulhaus Oberhünigen verabschiedet und setzt diese
per 1. Oktober 2026 in Kraft. Die Räumlichkeiten im Erdgeschoss (mit Küche) können
somit durch Dritte für private und öffentliche Veranstaltungen gemietet werden.
Der Gebührentarif sieht eine Unterscheidung für Einheimische und Auswärtige
vor. Die verschiedenen Bereiche können einzeln oder in Varianten zusammen
gemietet werden:
- Teil A: Mehrzweckraum
Vorne
- Teil B: Mehrzweckraum
Mitte
- Teil C: Küche/Essbereich
Die Bereiche sind durch mobile Trennwände abgetrennt.
Per
sofort nehmen wir gerne Gesuche für die Benützung entgegen.
Benützungsverordnung Schulhaus Oberhünigen
Gesuchsformular für die Benützung
Vielen Dank für die rechtzeitige Eingabe von Benützungsgesuchen und die Beachtung der damit zusammenhängenden Vorschriften.
Gemeinderat und Gemeindeverwaltung
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
| Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
| Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
| Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
© 2026 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".