Damit die Entschädigungen für das Jahr 2025 fristgerecht ausbezahlt werden können, bitten wir um Eingabe der Arbeits- und Spesen-Rapporte bis spätestens am Freitag, 5. Dezember 2025.
Bitte beachten Sie folgende Punkte:
Wir danken für die fristgerechte Einreichung der Ansprüche.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
| Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
| Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
| Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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