Wir laden alle Stimmberechtigten und interessierte Personen zur Gemeindeversammlung ein:
Mittwoch, 2. Dezember 2026, 20 Uhr, Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Budget 2027
a) Festsetzung Steueranlagen für natürliche und
juristische Personen und Liegenschaftssteuersatz für das Jahr 2027
b) Genehmigung Budget 2027
2. Wahlen Gemeinderat
a) Beat Hodel, Wiederwahl
3. Jungbürger-Ehrung
4. Verschiedenes
Aktenauflage
Das Budget 2027 liegt öffentlich zur Einsichtnahme auf. Es wird demnächst auf der Webseite aufgeschaltet. Das Budget kann auch bei der Gemeindeverwaltung in Zäziwil eingesehen oder bezogen werden.
Botschaft
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im
Infoblatt der Gemeinde, welches Mitte November in die Haushaltungen versandt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30
Tagen (in Wahlangelegenheiten innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen,
Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine
Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine
Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der
Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die
Beschwerdefrist 10 Tage ab
Publikation, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a
VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung
hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage
nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 14. Dezember 2026 bis 4.
Januar 2027, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich
zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache
gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64
OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das
18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen.
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender
Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten
werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Oberhünigen, im Oktober 2026
Gemeinderat Oberhünigen
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
| Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
| Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
| Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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