Einladung zur ausserordentlichen Versammlung der Gemeinde Oberhünigen
Dienstag, 16. September 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Zukunft Schulhaus/Lehrerwohnhaus Oberhünigen
a) Genehmigung Entwidmung von Verwaltungsvermögen
b) Beschluss Finanzanlage für Umbau- und
Sanierungskosten zwecks Vermietung
c) Ermächtigung des Gemeinderats zum Abschluss
des Mietvertrags
2. Verschiedenes
Botschaft
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt, welches demnächst in alle Haushaltungen der Gemeinde versandt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen
Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung
beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071
Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff
Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die
Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift
enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die Ansetzung der
Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der
Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist
10 Tage ab der ersten Publikation im Anzeiger, respektive Zustellung der
Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die
Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll
der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 26. September bis 16. Oktober 2025 in der
Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme
auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll
beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt
sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen
dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine
vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht
ausgeschlossen.
Wir laden die Stimmberechtigten und interessierte
Personen herzlich zur Gemeindeversammlung ein.
Oberhünigen, im August 2025
Gemeinderat Oberhünigen
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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