Gemeindeversammlung vom 16. September 2025

Einladung zur ausserordentlichen Versammlung der Gemeinde Oberhünigen

Dienstag, 16. September 2025, 20.00 Uhr, im Schulhaus Oberhünigen


Traktanden

1. Zukunft Schulhaus/Lehrerwohnhaus Oberhünigen
a) Genehmigung Entwidmung von Verwaltungsvermögen
b) Beschluss Finanzanlage für Umbau- und Sanierungskosten zwecks Vermietung
c) Ermächtigung des Gemeinderats zum Abschluss des Mietvertrags

2. Verschiedenes


Botschaft
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt, welches demnächst in alle Haushaltungen der Gemeinde versandt wird.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage ab der ersten Publikation im Anzeiger, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 26. September bis 16. Oktober 2025 in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.


Wir laden die Stimmberechtigten und interessierte Personen herzlich zur Gemeindeversammlung ein.

Oberhünigen, im August 2025
Gemeinderat Oberhünigen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.