Änderung Abfallverordnung per 1. Januar 2026

Der Gemeinderat hat eine Änderung der Abfallverordnung per 1. Januar 2026 beschlossen. Die Grundgebühren pro Haushaltung werden von CHF 80 auf CHF 120 angehoben. Die Erhöhung erfolgt, um eine ausgeglichene Spezialfinanzierung im Bereich Abfall zu erzielen und die in den letzten Jahren stetig gestiegenen Kosten für die Abfuhr des Hauskehrichts und der Grüngutabfälle zu decken.

Es wird auf die Publikation im Anzeiger vom 6. November 2025 verwiesen.

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