Gemeindeversammlung vom 11. Juni 2021 - Einladung und Traktandenliste
Wir laden die stimmberechtigten Personen der Gemeinde Oberhünigen sowie Interessierte zur nächsten Gemeindeversammlung ein:
Freitag, 11. Juni 2021, 20.00 Uhr, im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2020 - Genehmigung
2. Kreditabrechnungen - Kenntnisnahme
3. Konzessionsabgabe BKW – Genehmigung Reglement
für die Erhebung einer Konzessionsabgabe
Stromversorgung
4. Obermoosstrasse – Genehmigung eines Verpflichtungskredites für die Oberflächenbehandlung
5. Verschiedenes
Aktenauflage
Das Reglement über die Konzessionsabgabe Stromversorgung liegt gestützt auf Art. 37 Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung, d.h. vom 6. Mai bis 7. Juni 2021, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Bei Interesse kann die detaillierte Jahresrechnung oder das Reglement bei der Gemeindeverwaltung bezogen werden; die Geschäftsunterlagen können auch auf unserer Homepage www.oberhuenigen.ch eingesehen werden. Die Erläuterungen zu den Geschäften werden im Infoblatt Ende Mai 2021 publiziert.
Reglement Konzessionsabgabe BKW
Jahresrechnung 2020
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 21. Juni bis 12. Juli 2021 öffentlich zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Coronavirus – Schutzkonzept
Die Durchführung von Gemeindeversammlungen ist nach aktuellem Stand und den heute geltenden Massnahmen mit einem Schutzkonzept möglich. Dieses sieht unter anderem eine Maskentragpflicht sowie die Erfassung der Kontaktdaten vor. Es wird auf das detaillierte Schutzkonzept auf unserer Homepage oder vor Ort verwiesen.
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Wir freuen uns auf Ihre Teilnahme und Ihr Interesse.
Oberhünigen, 27. April 2021
Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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