Der Gemeinderat lädt alle stimmberechtigten und interessierten Personen herzlich zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung ein:
Freitag, 13. Juni 2025, 20.00 Uhr
im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Jahresrechnung
2024
Genehmigung
2. Revision
Gebührenreglement per 1. Juli 2025
Genehmigung
3. Revision Abwasserentsorgungsreglement per 1.
November 2025
Genehmigung
4. Schwendlenstrasse - Belagsarbeiten
Genehmigung
Verpflichtungskredit
5. Kreditabrechnungen
Kenntnisnahme
6. Schulhaus
Oberhünigen - Zukunftsplanung
Information
7. Verschiedenes
Aktenauflage
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt der
Gemeinde, Ausgabe Mai 2025. Die Reglemente liegen gestützt auf Art. 37 Gemeindeverordnung
30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung, d.h. vom 8. Mai bis 9.
Juni 2025, in der
Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme
auf. Die Jahresrechnung 2024 liegt ebenfalls 30 Tage vor der
Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Jahresrechnung 2024
Gebührenreglement, gültig ab 1. Juli 2025
Abwasserreglement mit Gebührenverordnung, gültig ab 01.07.2025
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse
der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden
(Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen
Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift
enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die Ansetzung der
Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der
Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10
Tage ab der ersten Publikation im
Anzeiger, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In diesem
Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a
Gemeindegesetz).
Protokoll
Das
Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung
während 20 Tagen, d.h. vom 23. Juni bis 14. Juli 2025 in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse
1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der
Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat
Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt
sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben
und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder
Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine
vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht
ausgeschlossen.
Anschliessend an die Gemeindeversammlung offeriert der Gemeinderat ein Znüni.
Oberhünigen,
im Mai 2025
Gemeinderat
Oberhünigen
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Beachten Sie die reduzierten Öffnungszeitenwährend der Sommerferien, vom 7. Juli bis 10. August 2025.
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".