Einladung zur Gemeindeversammlung vom 13. Juni 2025

Der Gemeinderat lädt alle stimmberechtigten und interessierten Personen herzlich zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung ein:

Freitag, 13. Juni 2025, 20.00 Uhr
im Schulhaus Oberhünigen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2024
Genehmigung

2. Revision Gebührenreglement per 1. Juli 2025
Genehmigung

3. Revision Abwasserentsorgungsreglement per 1. November 2025
Genehmigung

4. Schwendlenstrasse - Belagsarbeiten
Genehmigung Verpflichtungskredit

5. Kreditabrechnungen
Kenntnisnahme

6. Schulhaus Oberhünigen - Zukunftsplanung
Information

7. Verschiedenes

Aktenauflage
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt der Gemeinde, Ausgabe Mai 2025. Die Reglemente liegen gestützt auf Art. 37 Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung, d.h. vom 8. Mai bis 9. Juni 2025, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Jahresrechnung 2024 liegt ebenfalls 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf. 

Jahresrechnung 2024
Gebührenreglement, gültig ab 1. Juli 2025
Abwasserreglement mit Gebührenverordnung, gültig ab 01.07.2025

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage ab der ersten Publikation im Anzeiger, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 23. Juni bis 14. Juli 2025 in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Anschliessend an die Gemeindeversammlung offeriert der Gemeinderat ein Znüni.

Oberhünigen, im Mai 2025
Gemeinderat Oberhünigen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Beachten Sie die reduzierten Öffnungszeitenwährend der Sommerferien, vom 7. Juli bis 10. August 2025.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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