Einladung zur Gemeindeversammlung vom 30. November 2023
Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten und interessierte Personen herzlich zur Gemeindeversammlung ein:
Donnerstag, 30. November 2023, 20.00 Uhr, im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Budget 2024
a) Festsetzung
Steueranlagen für natürliche und juristische Personen und
Liegenschaftssteuersatz für das Jahr 2024
b) Genehmigung
Budget 2024
2. Wahl Rechnungsprüfungsorgan 2024-2027
3. Wahlen Gemeinderat
a) Jonas
Geissbühler - Wiederwahl
b) Kurt
Krähenbühl - Demission - Wahl eines neuen Mitgliedes
4. Jungbürger-Ehrung
5. Verschiedenes
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt der Gemeinde Mitte November 2023. Das Budget 2024 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf oder kann in elektronischer Form eingesehen werden.
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Detaillierter Vorbericht Budget 2024
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse
der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt
Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden
(Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen
Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine
Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die
Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der
Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10
Tagen ab Publikation, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In
diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen
(Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach
der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 11. Dezember 2023 bis 3.
Januar 2024, in der
Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme
auf. Während
der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim
Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender
Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten
werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Nach der Gemeindeversammlung wird ein Znüni offeriert.
Oberhünigen, im Oktober 2023
Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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