Gemeindeversammlung vom 30. November 2023

Einladung zur Gemeindeversammlung vom 30. November 2023

Der Gemeinderat lädt die Stimmberechtigten und interessierte Personen herzlich zur Gemeindeversammlung ein:

Donnerstag, 30. November 2023, 20.00 Uhr, im Schulhaus Oberhünigen

Traktanden

1. Budget 2024
a) Festsetzung Steueranlagen für natürliche und juristische Personen und Liegenschaftssteuersatz für das Jahr 2024
b) Genehmigung Budget 2024

2. Wahl Rechnungsprüfungsorgan 2024-2027

3. Wahlen Gemeinderat
a) Jonas Geissbühler - Wiederwahl
b) Kurt Krähenbühl - Demission - Wahl eines neuen Mitgliedes

4. Jungbürger-Ehrung

5. Verschiedenes

Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt der Gemeinde Mitte November 2023. Das Budget 2024 liegt 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf oder kann in elektronischer Form eingesehen werden.

Botschaft zur Gemeindeversammlung
Detaillierter Vorbericht Budget 2024

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10 Tagen ab Publikation, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 11. Dezember 2023 bis 3. Januar 2024, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Nach der Gemeindeversammlung wird ein Znüni offeriert.

Oberhünigen, im Oktober 2023
Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Beachten Sie bitte die Öffnungszeiten im Mai 2024.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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