Die Gemeindeversammlung, respektive der Gemeinderat haben die folgenden Rechtsgrundlagen genehmigt - sie werden per 1. November 2025 in Kraft gesetzt.
- Wasserversorgungsreglement, genehmigt durch
die Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2024
- Wasserversorgungsverordnung, genehmigt durch
den Gemeinderat am 23. Januar 2025
- Reglement Löschgebühren für netzunabhängige
Einrichtungen (Löschgebührenreglement NULE),
genehmigt durch die
Gemeindeversammlung am 5. Dezember 2024
- Löschgebührenverordnung NULE, genehmigt
durch den Gemeinderat am 23. Januar 2025
Es wird insbesondere auch auf die Publikation im Anzeiger Region Konolfingen vom 30. Januar 2025 verwiesen. Gegen die Gemeinderats-Beschlüsse (Verordnungen) kann innerhalb von 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden.
Die Reglementsgrundlagen können über die nachfolgenden Links eingesehen oder bei der Gemeindeverwaltung Oberhünigen in Zäziwil bezogen werden.
Wasserversorgungsreglement mit Wasserversorgungs-Verordnung 2025
Löschgebührenreglement für netzunabhängige Anlagen NULE mit Löschgebührenverordnung
Gemeinderat Oberhünigen
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Beachten Sie die reduzierten Öffnungszeitenwährend der Sommerferien, vom 7. Juli bis 10. August 2025.
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
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