Wir laden alle interessierten Personen zur Gemeindeversammlung ein:
Mittwoch, 26. August 2020, 20.00 Uhr, im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Jahresrechnung 2019
- Kreditabrechnung
- Genehmigung Jahresrechnung 2019
2. Belagsarbeiten Lochmattstrasse ab Mühle bis Obermoosstrasse - Erteilung eines Verpflichtungskredites
3. Sanierung ARA-Leitung Lochmatt, 4. Etappe – Erteilung eines Verpflichtungskredites
4. Umsetzung Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung (Gewässerräume) in der Ortsplanung
- Genehmigung Änderung Zonenplan und Baureglement
- Erteilung eines Nachkredites
5. Verschiedenes
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das
Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung
während 20 Tagen, d.h. vom 24. Juni bis 15. Juli 2019 öffentlich zur
Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532
Zäziwil, auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das
Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 07. September bis 28. September 2020 öffentlich zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht wer-den (Art. 64 OgR).
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Der Gemeinderat wird die Stimmberechtigten mittels Publikation im Anzeiger und im Infoblatt über die Durchführung der Versammlung informieren.
Auflage Jahresrechnung
Ein Ausdruck der Jahresrechnung kann bei der Gemeindeverwaltung in Zäziwil bezogen werden. Sie wird in verkürzter Form auch an der Gemeindeversammlung abgegeben.
Jahresrechnung 2019
Botschaft zur Gemeindeversammlung
Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".