Aufhebung Gebührentarif Feuerungskontrolle

Der Grosse Rat des Kantons Bern hat eine Liberalisierung der Feuerungskontrolle für Anlagen mit Heizöl «Extra leicht» und Gas mit einer Feuerungswärmeleistung bis zu einem Megawatt beschlossen. Im Rahmen dieser Änderung ändern sich auch die Zuständigkeiten für den Vollzug. Diese liegt ab dem 31. Juli 2025 neu beim Amt für Umwelt und Energie. Somit dürfen die Gemeinden ab diesem Datum dafür auch keine Gebühren mehr erheben; der Gebührentarif kann aufgehoben werden.

In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 wird hiermit bekannt gemacht, dass der Gemeinderat Oberhünigen mit Beschluss vom 27. März 2025 den Gebührentarif für die Feuerungskontrolle per 31. Juli 2025 ersatzlos aufgehoben und damit ausser Kraft gesetzt hat.

Rechtsmittelbelehrung: Gegen den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, erhoben werden.

Oberhünigen, im August 2025

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