Der Gemeinderat lädt alle stimmberechtigten und interessierten Personen herzlich zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung ein:
Freitag, 5.
Dezember 2025, 20 Uhr,
im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Budget 2026
a) Festsetzung Steueranlagen für natürliche und
juristische Personen und Liegenschaftssteuersatz für das Jahr 2026
b) Genehmigung Budget 2026
2. Revision Reglement Spezialfinanzierung
Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen per 01. Januar 2026
Genehmigung
3. Angebot «Fahrt auf Verlangen»
Genehmigung Verpflichtungskredit
4. Anschaffung eines
Gemeindetraktors (Ersatz des bisherigen Traktors)
Genehmigung Verpflichtungskredit
5. Wahlen Gemeinderat
a) Gemeindepräsidium (Ablauf
Amtsdauer Bruno Stalder)
b) Wahl eines neuen
Mitglieds
6. Jungbürger-Ehrung
7. Verschiedenes
Aktenauflage
Das Reglement liegt gestützt auf Art. 37
Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung, d.h.
vom 30. Oktober bis 1. Dezember 2025, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1,
3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Budget liegt ebenfalls 30
Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Budget 2026 (Unterlagen folgen)
Revision Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen
Botschaft
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im
Infoblatt der Gemeinde, welches demnächst in die Haushaltungen versandt wird.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30
Tagen (in Wahlangelegenheiten innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen,
Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine
Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine
Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden.
Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der
Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die
Beschwerdefrist 10 Tage ab
Publikation, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a
VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung
hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage
nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 16. Dezember 2025 bis 5.
Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich
zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache
gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64
OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde
wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender
Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten
werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Oberhünigen, im Oktober 2025
Gemeinderat
Oberhünigen
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
| Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
| Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
| Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
| Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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