Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2025

Der Gemeinderat lädt alle stimmberechtigten und interessierten Personen herzlich zur Teilnahme an der Gemeindeversammlung ein:

Freitag, 5. Dezember 2025, 20 Uhr,
im Schulhaus Oberhünigen

Traktanden

1. Budget 2026
     a) Festsetzung Steueranlagen für natürliche und juristische Personen und Liegenschaftssteuersatz für das           Jahr 2026
     b) Genehmigung Budget 2026

2. Revision Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen per 01. Januar 2026
   Genehmigung

3. Angebot «Fahrt auf Verlangen»
    Genehmigung Verpflichtungskredit

4. Anschaffung eines Gemeindetraktors (Ersatz des bisherigen Traktors)
    Genehmigung Verpflichtungskredit

5. Wahlen Gemeinderat
    a) Gemeindepräsidium (Ablauf Amtsdauer Bruno Stalder)
    b) Wahl eines neuen Mitglieds

6. Jungbürger-Ehrung

7. Verschiedenes


Aktenauflage
Das Reglement liegt gestützt auf Art. 37 Gemeindeverordnung 30 Tage vor der beschlussfassenden Gemeindeversammlung, d.h. vom 30. Oktober bis 1. Dezember 2025, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Das Budget liegt ebenfalls 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich zur Einsichtnahme auf. 

Budget 2026 (Unterlagen folgen)
Revision Reglement Spezialfinanzierung Werterhalt Liegenschaften Finanzvermögen

Botschaft
Kurzerläuterungen zu den Geschäften erfolgen im Infoblatt der Gemeinde, welches demnächst in die Haushaltungen versandt wird.

Rechtsmittelbelehrung
Gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung kann innert 30 Tagen (in Wahlangelegenheiten innert 10 Tagen) nach der Versammlung beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, Beschwerde geführt werden (Art. 63 ff Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). Eine Beschwerde muss einen Antrag, die Angabe von Tatsachen und Beweismitteln, eine Begründung sowie eine Unterschrift enthalten und im Doppel eingereicht werden. Soweit die Ansetzung der Gemeindeversammlung sowie die Traktandenliste oder der Inhalt der Abstimmungserläuterungen angefochten werden soll, beträgt die Beschwerdefrist 10 Tage ab Publikation, respektive Zustellung der Erläuterungen (Art. 41 und 67 a VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 16. Dezember 2025 bis 5. Januar 2026, in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Oberhünigen, im Oktober 2025
Gemeinderat Oberhünigen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

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Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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