In den Verwaltungskreisen Bern-Mittelland und Emmental gilt ab sofort ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Waldbrandgefahr wird in diesen Regionen als «gross» beurteilt. Die bereits bestehenden Feuerverbote in den Verwaltungskreisen Berner Jura, Biel/Bienne, Seeland und Oberaargau bleiben in Kraft.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» ein Feuerverbot im Wald erlassen: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Ausserhalb dieser Verbotszonen, insbesondere im Berner Oberland und im Verwaltungskreis Thun, dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind stets zu beobachten. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei Wind ist ganz auf Feuer zu verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
Das Amt für Wald und Naturgefahren des Kantons Bern überwacht die Waldbrandgefahr laufend.
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise: Waldbrandgefahr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Bei Fragen steht das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17 Uhr und an den Wochenenden ist zusätzlich eine Hotline, Telefon 031 635 23 53, erreichbar.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
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