Kantonspolizei Bern – Präventions- und Aufklärungskampagne E-Trottinetts und E-Roller

E-Trottinetts und E-Roller – Kenne die Regeln, respektiere die Limits

Neben Autos, Velos und Motorrädern gibt es heute zahlreiche spezielle Fahrzeugarten. Die Kantonspolizei Bern informiert über die geltenden Vorschriften zu Trendfahrzeugen.

Fahrzeuge, die für den öffentlichen Raum zugelassen sind
Wenn Ihr Elektro-Trendfahrzeug für den öffentlichen Raum zugelassen ist, müssen Sie sich an die folgenden Regeln halten:

  • Kinder unter 14 Jahren dürfen diese Fahrzeuge nicht fahren.
  • Jugendliche im Alter von 14 bis 16 Jahren brauchen einen Führerausweis der Kategorie M, ab 16 Jahren ist kein Ausweis erforderlich.
  • Wer ein schnelles E-Bike fährt, braucht auch einen Führerausweis der Kategorie M, wenn die Person älter als 16 Jahre ist.
  • Das Mitführen von Personen ist erst ab 16 Jahren erlaubt.
  • Auf einem E-Trottinett sind Mitfahrende verboten. Auf einem E-Roller ist dies nur erlaubt, wenn ein zweiter Sitzplatz vorhanden ist.
  • Die Beleuchtung ist auch tagsüber einzuschalten.
  • Während der Fahrt bleiben die Hände am Lenker. Das Handy darf nicht benutzt werden.
  • Das Tragen eines Helms wird empfohlen, auch wenn es nicht vorgeschrieben ist.
  • Veränderungen am Fahrzeug (Tuning), die es schneller machen, sind verboten und können angezeigt werden.
  • Für E-Trottinetts gilt eine Höchstgeschwindigkeit von 20 km/h, für E-Roller 25 km/h.
  • Wenn Radstreifen oder Radwege vorhanden sind, müssen diese benutzt werden. Sofern keine solchen vorhanden sind, muss am rechten Fahrbahnrand gefahren werden.
  • Das Fahren auf dem Trottoir ist verboten.
  • Es gilt grundsätzlich die Signalisation für Fahrräder. Allgemeine Fahrverbote sind einzuhalten.

Fahrzeuge, die nicht für den öffentlichen Raum zugelassen sind

Manche Fahrzeuge dürfen Sie nur auf einem abgesperrten Areal fahren, zum Beispiel:

  • Elektro-Einrad: Onewheel / Monowheel
  • Elektro-Smartwheel: Hoverboard
  • Elektro-Skateboard

Ab September führt die Kantonspolizei vermehrt Kontrollen durch.

Weitere Informationen und eine Übersicht über die verschiedenen Fahrzeugarten und die jeweiligen Vorschriften finden Sie auf der Webseite der Kantonspolizei Bern.

Plakat E-Trottinetts und E-Roller

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