Einladung zur Gemeindeversammlung vom 26. August 2020

Wir laden alle interessierten Personen zur Gemeindeversammlung ein:

Mittwoch, 26. August 2020, 20.00 Uhr, im Schulhaus Oberhünigen

Traktanden

1. Jahresrechnung 2019
    - Kreditabrechnung
    - Genehmigung Jahresrechnung 2019

2. Belagsarbeiten Lochmattstrasse ab Mühle bis Obermoosstrasse - Erteilung eines Verpflichtungskredites

3. Sanierung ARA-Leitung Lochmatt, 4. Etappe – Erteilung eines Verpflichtungskredites

4. Umsetzung Gewässerschutzgesetz und Gewässerschutzverordnung (Gewässerräume) in der Ortsplanung
    - Genehmigung Änderung Zonenplan und Baureglement
    - Erteilung eines Nachkredites

5. Verschiedenes

Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 24. Juni bis 15. Juli 2019 öffentlich zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).

Stimmrecht
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 07. September bis 28. September 2020 öffentlich zur Einsichtnahme in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht wer-den (Art. 64 OgR).

Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Der Gemeinderat wird die Stimmberechtigten mittels Publikation im Anzeiger und im Infoblatt über die Durchführung der Versammlung informieren.

Auflage Jahresrechnung
Ein Ausdruck der Jahresrechnung kann bei der Gemeindeverwaltung in Zäziwil bezogen werden. Sie wird in verkürzter Form auch an der Gemeindeversammlung abgegeben.

Jahresrechnung 2019
Botschaft zur Gemeindeversammlung

Der Gemeinderat

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage und in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.