Gemeindeversammlung Oberhünigen vom 2. Dezember 2020
Wir laden die Stimmberechtigten und interessierte Personen herzlich zur nächsten Gemeindeversammlung ein:
Mittwoch, 2. Dezember 2020,
20.00 Uhr im Schulhaus Oberhünigen
Traktanden
1. Gewässerunterhalt Bärbach, Abschnitt Gummen bis Brügglen
Erteilung eines
Verpflichtungskredites
2. ARA-Kanal Lochmatt, Abschnitt Einmündung Appenbergstrasse bis
Anschlusspunkt ARA-Verband
- Erteilung eines Nachkredites
- Genehmigung
Entwidmung Verwaltungsvermögen und Übertragung Leitungsabschnitt an
ARA-Verband
Oberes Kiesental
3. Budget 2021
a) Festsetzung
Steueranlagen für natürliche und juristische Personen und Liegenschaftssteuersatz
für das Jahr 2021
b) Genehmigung
Budget 2021
4. Jungbürger-Ehrung
5. Verschiedenes
- Information über die Abklärungen zu einem neuen Schulmodell für die Oberstufe
der Schule Region Zäziwil
Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse
der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland,
Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet)
angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tage
nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a Verwaltungsrechtspflegegesetz
VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung
hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).
Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach
der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 14. Dezember 2020 bis 04.
Januar 2021, in der
Gemeindeverwaltung Oberhünigen in Zäziwil öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während
der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim
Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).
Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die
das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde
wohnen.
Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter
umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person
vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.
Coronavirus – Schutzkonzept
Die Durchführung der
Gemeindeversammlung ist gemäss aktuellem Stand und Covid-19 Verordnung
mit einem Schutzkonzept möglich. Dieses sieht unter anderem eine
Maskentragpflicht sowie die Erfassung der Kontaktdaten vor. Die
Versammlungsteilnehmenden werden angehalten, rechtzeitig zur
Gemeindeversammlung zu erscheinen, damit der Einlass gestaffelt erfolgen kann. Auf die Verpflegung im Anschluss an die Versammlung wird zudem verzichtet. Für die Teilnehmenden werden 0.5 l Getränke-Flaschen bereitgestellt.
Das Schutzkonzept wurde aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen erstellt.
Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020
Oberhünigen, im Oktober 2020 Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage und in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".