Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020

Gemeindeversammlung Oberhünigen vom 2. Dezember 2020

Wir laden die Stimmberechtigten und interessierte Personen herzlich zur nächsten Gemeindeversammlung ein:

Mittwoch, 2. Dezember 2020,
20.00 Uhr im Schulhaus Oberhünigen

Traktanden

1.  Gewässerunterhalt Bärbach, Abschnitt Gummen bis Brügglen
    
Erteilung eines Verpflichtungskredites

 2.  ARA-Kanal Lochmatt, Abschnitt Einmündung Appenbergstrasse bis Anschlusspunkt ARA-Verband
    -    Erteilung eines Nachkredites
    -    Genehmigung Entwidmung Verwaltungsvermögen und Übertragung Leitungsabschnitt an
         ARA-Verband Oberes Kiesental

3.  Budget 2021
    
a)  Festsetzung Steueranlagen für natürliche und juristische Personen und Liegenschaftssteuersatz
          für das Jahr 2021
     b)  Genehmigung Budget 2021

 4.  Jungbürger-Ehrung

 5.  Verschiedenes
       -
Information über die Abklärungen zu einem neuen Schulmodell für die Oberstufe
         der Schule Region Zäziwil

Rechtsmittelbelehrung
Beschlüsse der Gemeindeversammlung können beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, mit Beschwerde (schriftlich und begründet) angefochten werden. Die Beschwerdefrist beträgt 30 Tage und beginnt am Tage nach der Gemeindeversammlung (Art. 41 und 67 a Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG). In diesem Zusammenhang wird auf die Rügepflicht an der Versammlung hingewiesen (Art. 49 a Gemeindegesetz).

Protokoll
Das Protokoll der Gemeindeversammlung liegt 10 Tage nach der Gemeindeversammlung während 20 Tagen, d.h. vom 14. Dezember 2020 bis 04. Januar 2021, in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen in Zäziwil öffentlich zur Einsichtnahme auf. Während der Auflagefrist kann schriftlich Einsprache gegen das Protokoll beim Gemeinderat Oberhünigen eingereicht werden (Art. 64 OgR).

Stimmrecht
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und seit drei Monaten in der Gemeinde wohnen. Personen, die wegen dauernder Urteilsunfähigkeit unter umfassender Beistandschaft stehen oder durch eine vorsorgebeauftragte Person vertreten werden, bleiben vom Stimmrecht ausgeschlossen.

Coronavirus – Schutzkonzept
Die Durchführung der Gemeindeversammlung ist gemäss aktuellem Stand und Covid-19 Verordnung mit einem Schutzkonzept möglich. Dieses sieht unter anderem eine Maskentragpflicht sowie die Erfassung der Kontaktdaten vor. Die Versammlungsteilnehmenden werden angehalten, rechtzeitig zur Gemeindeversammlung zu erscheinen, damit der Einlass gestaffelt erfolgen kann. Auf die Verpflegung im Anschluss an die Versammlung wird zudem verzichtet. Für die Teilnehmenden werden 0.5 l Getränke-Flaschen bereitgestellt.

Das Schutzkonzept wurde aufgrund der aktuell geltenden Bestimmungen erstellt.

Schutzkonzept für die Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2020


Oberhünigen, im Oktober 2020                                        Der Gemeinderat


Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage und in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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