Teilrevision Ortsplanung Gewässerräume - Genehmigung und Inkraftsetzung

Teilrevision Ortsplanung Gewässerräume - Genehmigung und Inkraftsetzung

Teilrevision Ortsplanung, Umsetzung Gewässerräume
(Zonenplan Gewässerräume Süd und Nord, Änderung Baureglement)
Genehmigung und Inkraftsetzung

Das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung hat mit Verfügung vom 28. November 2020 die Teilrevision der Ortsplanung, Umsetzung Gewässerräume, in Anwendung von Artikel 61 Baugesetz genehmigt. Die Genehmigung umfasst die von der Gemeindeversammlung Oberhünigen am 26. August 2020 beschlossene Teilrevision des Baureglementes und die Zonenpläne Gewässerräume Süd und Nord.

Gegen die Genehmigungsverfügung des Amtes für Gemeinden und Raumordnung kann innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der Direktion für Inneres und Justiz des Kantons Bern, Postfach, 3000 Bern 8, schriftlich und begründet Beschwerde erhoben werden (Artikel 61a Abs. 1 BauG). Eine Beschwerde kann nur von der Partei, die ein schutzwürdiges eigenes Interesse an der Anfechtung hat oder von ihrem gesetzlichen Vertreter eingereicht werden.

Sämtliche genehmigten Planungsinstrumente treten, vorbehältlich allfälliger Beschwerden, per 1. Januar 2021 in Kraft. Die Unterlagen können in der Gemeindeverwaltung Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, eingesehen werden. Das Baureglement und die Zonenpläne Gewässerräume Süd und Nord sind auch auf der Homepage der Gemeinde unter Projekte abrufbar.

Oberhünigen, 7. Dezember 2020

Der Gemeinderat

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