Trinkwasserqualität

Gemäss Art. 5 der Trinkwasserverordnung des Bundes besteht die Pflicht, Konsumentinnen und Konsumenten mindestens einmal jährlich umfassend über die Qualität des Trinkwassers zu informieren. Für die Wasserqualität in den öffentlichen Versorgungen der WAKI-Gemeinden ist der Wasserverbund Kiesental zuständig. Er prüft diese regelmässig anhand von Selbstkontrollen (bakteriologische Qualität), welche ergänzt werden durch Kontrollen von ausgewählten chemischen Parametern und Pestizidrückständen durch ein zertifiziertes Labor (aquatest, Uetendorf). Das Ergebnis der Laboruntersuchungen über die Wasserqualität ist wie folgt:

Kontrollbericht Wasserqualität Oberhünigen 2022

Es wird darauf hingewiesen, dass die Besitzer von Privatversorgungen allfällige WasserbezügerInnen gemäss Art. 275d der Lebensmittelverordnung ebenfalls jährlich mindestens einmal über die Qualität des Trinkwassers informieren müssen.

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