Informationen und Massnahmen zum Coronavirus
Die Ansteckungszahlen des Coronavirus stagnieren auf sehr
hohem Niveau und mit den neuen, viel ansteckenderen Virusvarianten droht
ein rascher Wiederanstieg. Der Bundesrat hat deshalb am 13. Januar 2021
weitere schweizweite Massnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus
ergriffen.
Die Gemeindeverwaltung berücksichtigt die neue
Homeoffice-Pflicht und passt für deren Umsetzung sowie zum Schutz der
Bevölkerung und der Mitarbeitenden die Öffnungszeiten bis Ende Februar
2021 wie folgt an:
Montag 08.30 - 11.30 Uhr / 14.00 - 18.00 Uhr
Dienstag - Freitag 08.30 - 11.30 Uhr / Nachmittag geschlossen
Auf
telefonische Voranmeldung können auch Termine ausserhalb der
reduzierten Öffnungszeiten vereinbart werden; eine Voranmeldung wird
generell empfohlen. Kontaktieren Sie uns in erster Linie und womöglich
per Telefon, Email und Briefpost oder nutzen Sie die vielen
Möglichkeiten auf unserer Webseite (Onlineschalter).
Die obligatorische Schule hält unter Einhaltung der Verhaltens- und Hygieneregeln sowie dem Schutzkonzept den gewohnten Betrieb aufrecht. Wir bitten Eltern, sich laufend via Homepage Zäziwil, über den aktuellen Stand im Bildungsbereich zu informieren.
Wir danken Ihnen für das Verständnis und verweisen auf die weiteren – nachfolgenden – Informationen:
Bund und Kanton haben folgende neuen Massnahmen zur Bekämpfung der Pandemie beschlossen (siehe auch Medienmitteilungen vom 13.01.2021 (Bundesrat) und 13.01.2021 (Kanton Bern)):
- Restaurants, Bars, Diskotheken, Tanzlokale, Museen, Sportbetriebe und -anlagen, Zoos und botanische Gärten sowie weitere Freizeit- und Unterhaltungsbetriebe bleiben bis Ende Februar 2021 geschlossen.
- Ab 18. Januar 2021 werden Einkaufsläden mit Waren des nicht-täglichen Bedarfs sowie Märkte geschlossen. Die Regelung, dass Läden, Tankstellenshops und Kioske nach 19.00 Uhr sowie sonntags geschlossen bleiben müssen, kann dagegen wieder aufgehoben werden.
- Die Arbeitgeber sind verpflichtet, Home-Office überall dort anzuordnen, wo dies aufgrund der Art der Aktivität möglich und mit verhältnismässigem Aufwand umsetzbar ist. Wo Home-Office nicht oder nur zum Teil möglich ist, werden weitere Massnahmen am Arbeitsplatz erlassen; generelle Maskenpflicht in Innenräumen, wo sich mehr als eine Person aufhält.
- Regeln für Skigebiete
- Betriebsbewilligung vom Regierungsstatthalteramt Bern nötig
- Gondeln und Bahnen dürfen nur zu zwei Drittel gefüllt werden
- Maskenpflicht beim Anstehen, auf Liften, in Bahnen und Gondeln
- Mindestabstand von 1,5 Meter beim Anstehen
- An privaten Treffen / Anlässen dürfen maximal 5 Personen (aus zwei Haushaltungen) teilnehmen.
- Treffen im öffentlichen Raum mit mehr als 5 Personen sind nicht gestattet.
- Politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen mit mehr als 5 Personen sind verboten.
- Veranstaltungen sind verboten. Ausgenommen sind Parlaments- und Gemeindeversammlungen, Beerdigungen und Gottesdienste (max. 50 Personen). Alle Teilnehmer müssen eine Maske tragen und den Mindestabstand einhalten. Zudem sind die Kontaktdaten aufzunehmen.
- Politische und zivilgesellschaftliche Kundgebungen mit mehr als 5 Personen sind verboten.
- Unterschriftensammlungen zu kantonalen und kommunalen Vorlagen sind ab sofort zu unterlassen.
- Sportliche und kulturelle Freizeitaktivitäten mit mehr als 5 Personen sind verboten. Einzelsportarten sowie Gruppentrainings im Freien sind bis max. 5 Personen erlaubt (ausgenommen Sportarten mit Körperkontakt). Für Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sind Ausnahmen geregelt.
- Wettkämpfe
sowie Trainings von Mannschaftssportarten unterer Ligen sind wie auch
die Ausübung von Einzelsportarten mit engem Köperkontakt nicht mehr
gestattet. Ausgenommen von diesem Verbot sind die Mannschaften der
beiden obersten Ligen in den Sportarten Fussball, Eishockey, Handball,
Volleyball und Unihockey. Allerdings sind keine Zuschauerinnen und
Zuschauer mehr zugelassen.
- Singen ist nur im Familienkreis und in Schulen erlaubt. Anlässe von Laienchören sind verboten, Ausnahmen gelten für professionelle Chöre und Sänger/innen.
- Dringende Empfehlung: Bleiben Sie zu Hause! Kontakte
auf ein Minimum reduzieren, Distanz halten, regelmässig Hände waschen
und auf nicht notwendige Reisen und Ausflüge verzichten.
Weiterhin gelten folgende Massnahmen:
- Es gilt eine generelle Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen (Medienmitteilung vom 07.10.2020 - Maskentragpflicht). D.h. in folgenden öffentlichen Gebäuden der Einwohnergemeinde Oberhünigen:
- Gemeindeverwaltung
- Schulanlage bei ausserschulischer Nutzung
- Damit Geschäfte oder Einrichtungen geöffnet sein oder Aktivitäten stattfinden können, muss ein Schutzkonzept gemäss
Vorgaben des Bundes vorliegen. Dies gilt auch für Aktivitäten und
Betriebe, die vom Verbot ausgenommen waren. Alle Beteiligten müssen das
Schutzkonzept einhalten können. Verantwortlich dafür sind die Betreiber
von Einrichtungen und die Organisatoren von Veranstaltungen und
Aktivitäten. Die Einhaltung der Schutzkonzepte wird von den Kantonen
überwacht.
Es gilt weiterhin. Halten Sie Abstand, beachten Sie die Hygiene- und Verhaltensregeln und beschränken Sie den sozialen Kontakt auf ein Minimum.
Informationen zur aktuellen Lage, Tipps für Hygienemassnahmen sowie Empfehlungen für Reisende finden Sie beim Website Bundesamt für Gesundheit (BAG) oder auf der Website des Kantons Bern. Aufgrund der ständig neuen und veränderten Massnahmen durch Bund und Kanton bietet einzig die Webseite die erforderliche Aktualität. Gerne erteilt Ihnen die Gemeindeverwaltung auch telefonisch Auskünfte über die aktuelle Lage.
- Infoline Bundesamtes für Gesundheit (BAG) für medizinische Auskünfte
Telefonnummer +41 58 463 00 00 (täglich von 06.00 - 23.00 Uhr)
- Infoline Kanton Bern für weitere Auskünfte
Telefonnummer +41 31 636 87 87 (täglich von 08.00 - 20.00 Uhr)
- Infoline Kanton Bern für allgemeine Impffragen
Telefonnummer +41 58 377 88 92 (täglich von 06.00 - 23.00 Uhr)
- Infoline Kanton Bern für Registrierung und Terminbuchung Impfung
Telefonnummer +41 31 636 88 00 (täglich von 00.00 - 23.59 Uhr)
Plakat "Neues Coronavirus - Stop Corona"
Der Bundesrat hat am 20. März 2020 Massnahmen getroffen, um die wirtschaftlichen Folgen der weiteren Verbreitung des Coronavirus für die betroffenen Unternehmen und Arbeitnehmenden abzufedern. Die Massnahmen gelten ab sofort und rückwirkend auf den 17. März 2020. Sie sind auf ein halbes Jahr befristet.
Das Bundesamt für Sozialversicherungen (BSV) und das Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) bieten auf ihren Websites zu den oben genannten Themen im Zusammenhang mit dem Coronavirus verbindliche Bestimmungen und Informationen.
Die Auszahlung der neuen Entschädigung bei Erwerbsausfall infolge der Coronakrise für Eltern, Personen in Quarantäne, Selbständigerwerbende und freischaffende KünsterInnen läuft über die AHV-Ausgleichskassen. Zuständig ist die Ausgleichskasse, bei welcher die Sozialversicherungsbeiträge eingezahlt werden. Informationen, Merkblätter und Formulare finden Sie hier.
- Infoline SECO für Unternehmen
Telefonnummer +41 58 462 00 66 (Montag bis Freitag von 07.00 - 18.00 Uhr)
E-Mail
Je länger die Corona-Pandemie dauert, desto mehr wird eine Zunahme häuslicher Gewalt und der Gefährdung von Kindern befürchtet. Der Aufruf zu Hause zu bleiben setzen viele Familien unter Druck. Wirtschaftliche Unsicherheit, enge Wohnverhältnisse, erhöhter Konsum von Alkohol und anderer Substanzen sowie besondere Bedürfnisse von Kindern sind weitere Stressfaktoren.
Die Institutionen und Beratungsstellen der Berner Kantonsverwaltung sind darauf vorbereitet und bieten ihre Dienstleistungen auch unter den aktuell erschwerten Rahmenbedingungen an. Viele staatliche und private Beratungs- und Hilfsangebote sowie die Kirchen sind für die besondere Situation sensibilisiert und können ebenfalls Unterstützung bieten. Die untenstehenden Liste verschafft einen Überblick über die wichtigsten Angebote.
Liste Beratungsstellen / Hilfsangebote
Der Kulturbereich ist von der Coronavirus-Krise massiv betroffen. Alle Kulturhäuser sind geschlossen, Auftritts- und Verkaufsmöglichkeiten fallen bis auf Weiteres aus und damit auch die Einnahmen für im Kultursektor tätige Personen (Profis und Laien).
Der Bundesrat sowie die Kantone und die Verbände im Kulturbereich haben substanzielle Massnahmen beschlossen, um die wirtschaftlichen Auswirkungen des Coronavirus im Kultursektor abzufedern und die längerfristige Schädigung der Schweizer Kulturlandschaft zu verhindern. Ausfallentschädigungen sind Finanzhilfen mit dem Ziel, die wirtschaftlichen Auswirkungen der Covid-19-Epidemie für Kulturunternehmen abzumildern.
Alle Informationen zu den einzelnen Massnahmen, zur Ausfallentschädigung und zur Gesuchseingabe um finanzielle Unterstützung sind hier zu finden.
Finanzielle Hilfe ist nicht nur für hochprofessionell arbeitende Kulturinstitutionen möglich, sondern auch für kleinere Veranstalter und Laienorganisationen.
Gestützt auf die Lockerungsmassnahmen des Bundesrates gelten folgende Regelungen bei Bestattungen:
- Friedhöfe gelten als öffentlicher Raum (analog Parkanlagen).
- Bestattungen / Grabreden auf dem Friedhof können mit max. 50 Personen durchgeführt werden. Die Abstandsregel, die Maskentragpflicht in öffentlich zugänglichen Innenräumen sowie die hygienischen Massnahmen sind
einzuhalten.
- Trauerfeiern dürfen auch weiterhin mit max. 50 Personen stattfinden, jedoch
mit Maskentragpflicht und Kontaktlisten.
- Abdankungsfeiern / Gottesdienste in
der Kirche sind möglich und gelten als Veranstaltungen (max. 1'000 Personen). Die Bestimmungen und das Schutzkonzept mit den Abstands- und
Hygienemassnahmen der zuständigen Kirchgemeinde sind einzuhalten.
- Den
Angehörigen steht es frei, momentan auf die Beisetzung der Urne/Asche
zu verzichten und diese zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen. Der
Gemeindeverband bietet falls nötig die Möglichkeit an, Urnen
aufzubewahren, falls dies nicht privat oder beim Bestattungsdienst
möglich ist.
Hygiene-/Schutzmassnahmen Covid-19 für Bestattungen
Gemeindeverband Grosshöchstetten
Folgende Empfehlungen des Bundes über die Kehrichtentsorgung sind ab
sofort einzuhalten und minimieren so das Risiko einer
Corona-Übertragung:
Kommunale Kehrichtsammlung
- Im privaten Haushalt sollen
Abfälle wie Masken, Taschentücher, Hygieneartikel und Papierhandtücher
unmittelbar nach Gebrauch in Plastiksäcken gesammelt werden.
- Diese
Plastiksäcke werden ohne zusammenpressen verknotet und in Abfalleimern
mit Deckel gesammelt. Die Abfalleimer sind mit dem Abfallsack der
Gemeinde ausgestattet.
- Die zugebundenen Abfallsäcke der Gemeinde werden wie üblich als Hauskehricht entsorgt.
- In
Haushalten, in denen erkrankte oder unter Quarantäne stehende Personen
leben, soll zudem auf die Abfalltrennung verzichtet werden, d.h. auch
die ansonsten separat gesammelten Abfälle wie PET-Getränkeflaschen,
Aludosen, Altpapier etc. sollen mit dem normalen Kehricht entsorgt
werden (ausschliessen von Infektionsgefahr). Ebenfalls sollen keine
Abfälle in die Grüngutsammlung oder in den Kompost gegeben werden,
sondern sie sind auch mit dem Kehricht zu entsorgen.
Kommunale Sammelstellen
- Sammelstellen
nur aufsuchen, wenn es unbedingt notwendig ist. Nicht verderbliche und
saubere Abfälle für die Separatsammlung sollen möglichst zuhause
gelagert werden.
- Die Abfallverbrennung im Garten oder in Cheminées ist auch in der aktuellen Situation verboten.
Wie Sie sich verhalten können
Viele Bürgerinnen und Bürger leben in diesen Tagen alleine und isoliert. Mit perfiden Tricks versuchen Kriminelle, sich anlässlich der Coronaepidemie zu bereichern und nützen dabei besonders Unsicherheit und Einsamkeit der ältesten Generation aus.
Die Kantonspolizei Bern will Bürgerinnen und Bürger sensibilisieren und Verhaltensweisen aufzeigen, welche vor Vermögensdelikten während der Coronaepidemie schützen.
Mögliche Coronaphänomene
- Telefonbetrug: Telefonbetrügereien (Enkeltrick und Spoofing) sind aktuell, da Seniorinnen und Senioren zurzeit vermehrt zuhause und dankbar für Telefonanrufe sind. Neu könnten auch angebliche Anrufe des BAG, des Regierungsrates, von Apotheken und anderen Amtsstellen ein Thema werden.
- Hauslieferungen: Angebote für Hauslieferdienste / Nachbarschaftshilfe werden für betrügerische Bereicherung benutzt. Ziel der Täterschaft könnten auch der Erhalt von Bankkarten inklusive Code oder Bargeld für Vorkasse, ohne die Ware zu liefern, sein.
- Medic-Material: Angebliche medizinische Hilfe, Schutzmaterial oder Coronaschnelltests werden gegen Bargeld an der Haustüre angeboten.
- Hygiene-Kontrolle: Angebliche Kontrollen der Hygienevorschriften im Namen des BAG, um so ins Wohnungsinnere zu gelangen.
Die Kantonspolizei Bern rät Ihnen
- Telefonieren Sie nur mit Personen, welche Sie persönlich kennen. Es kann sein, dass Sie Anrufe von angeblichen Verwandten oder Beamten erhalten.
- Öffnen Sie Ihre Haustüre nicht fremden Personen, auch wenn diese angeben, in gesundheitlichem Interesse vorzusprechen.
- Lassen Sie Ihre Einkäufe nur von bekannten Personen aus Ihrem Wohnort erledigen und händigen Sie niemandem Ihre Bankkarte aus.
- Bestellen Sie im Internet nur Waren von bekannten Anbietern und überprüfen Sie Internetseiten auf ihre Vertrauenswürdigkeit.
- Öffnen Sie keine Anhänge in E-Mails oder Chat-Nachrichten, auch wenn diese ein offizielles Erscheinungsbild darstellen.
- Melden Sie Verdächtiges umgehend der Polizei (117).
Die Kantonspolizeit rät Institutionen und Betreuenden
- Sprechen Sie die ältere Generation auf mögliche Maschen von Betrügern an.
- Anerbieten Sie sich als direkte Ansprechpartner für Seniorinnen und Senioren.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der Kantonspolizei Bern.