Totalrevision Reglemente - Wasser und Abwasser

Erläuterungen zum neuen Wasserversorgungsreglement und Abwasserentsorgungsreglement inkl. den dazugehörenden -verordnungen (Gebührentarife)


Die Reglemente wurden gestützt auf die kantonalen Mustererlasse total revidiert. Die Gebührenstruktur wurde für einen effizienten Vollzugsaufwand neu angelegt und vereinfacht. Ausserdem werden die Gebühren allgemein (deutlich) gesenkt. Die Reglemente liegen vom 24. August bis 25. September 2023 öffentlich auf. Unter Vorbehalt der Einreichung eines Referendums werden sie per 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt.

Ausführliche Informationen zu den Reglementsrevisionen entnehmen Sie den nachfolgenden Themen:

Ausgangslage

Beide Reglemente wurden im Jahr 2002 in Kraft gesetzt. Seither gab es 2010 beim Wasser und 2016 beim Abwasser Anpassungen (Erhöhungen) der Gebühren. Eine Revision der reglementarischen Grundlagen ist schon seit längerer Zeit angezeigt. Insbesondere hinsichtlich der Bemessungsgrundlagen und der Gebührenstruktur. Aufgrund der Umstellung des harmonisierten Rechnungsmodells (HRM2) und der strategischen Ausrichtung der Gemeinde haben in den vergangenen Jahresrechnungen mittelfristig immer wieder Ertragsüberschüsse resultiert. Deshalb ist eine Gebührensenkung gestützt auf das Kostendeckungs- und Äquivalenzprinzip vorgesehen.

Mit der Umsetzung der Reglementsrevisionen wurde abgewartet, bis der Kanton Bern die neuen Mustererlasse veröffentlicht, was nach etlichen Verzögerungen im Herbst 2020 der Fall war. So konnte verhindert werden, dass ein allfällig neues Reglement nicht bereits veraltete Bestimmungen enthält und den neusten Erkenntnissen entspricht. Seit 2002 hat sich das massgebend übergeordnete Recht zwar nicht grundlegend verändert. Die Fachverbände aber haben in den letzten Jahren diverse neue Empfehlungen und Richtlinien publiziert. Diese Inputs sowie neue Erkenntnisse und Empfehlungen des Amts für Wasser und Abfall wurden in den neuen Mustererlassen berücksichtigt. Ebenfalls wurden diese vereinfacht, neu strukturiert und wenn immer möglich gekürzt und an die neuen Fachempfehlungen angepasst. Soweit sinnvoll wurden die Struktur der Erlasse sowie Formulierungen harmonisiert; veraltete Begriffe wurden ersetzt und neue Ideen verankert.

Die Tiefbaukommission und der Gemeinderat haben gemeindespezifische Sachverhalte und bewährte Praxen in die Reglemente einfliessen lassen. Ausserdem wurde ein einfaches Gebührenmodell gewählt, welches sich beispielsweise bei den wiederkehrenden Gebühren auf die Wohn- und Betriebseinheiten stützt. Damit wird ein einheitliches Modell über die drei Gebührenbereiche Wasser, Abwasser und Abfall angewendet und somit ein effizienter und einfacher Vollzug gewährleistet.

Änderungen / Gebührensenkung

Wie bereits in der Ausgangslage beschrieben, wurden die Reglemente neu strukturiert, vereinfacht, gekürzt und mit Berücksichtigung der neusten Erkenntnisse und Empfehlungen erstellt. Die Eigenheiten der gemeindespezifischen Infrastruktur der Ver- und Entsorgung in Zäziwil wurden entsprechend berücksichtigt. Die Bestimmungen sind inhaltlich grössenteils mit den vorherigen Reglementen identisch.

Wesentliche Änderungen gibt es bei den jeweiligen Gebührenstrukturen.
Im Wasser werden die Anschlussgebühren einerseits weiterhin nach den Belastungswerten (neu gestaffelt und Loading Unit genannt) und der Löschbeitrag neu nach dem umbauten Raum erhoben (bisher GVB-Wert). Die wiederkehrende Grundgebühr wird neu nach den Wohn- und Betriebseinheiten mit einem fixen Objektanschluss erhoben (bisher Zählergrösse). So kann eine verursachergerechtere Verrechnung sichergestellt werden. Ausserdem ist die wiederkehrende Löschgebühr bei angeschlossenen Objekten in der Grundgebühr enthalten und wird nicht zusätzlich erhoben (bisher nach GVB-Wert).
Gesamthaft werden die Gebührenerträge in der Spezialfinanzierung Wasser um CHF 100'000 pro Jahr gesenkt. Der Kostendeckungsgrad in der SF Wasser beträgt damit rund 80 %, womit das aufgebaute Eigenkapital dort bewusst und sukzessive nach den Empfehlungen des Kantons und der Revisionsstelle reduziert werden kann.

Im Abwasser werden die Anschlussgebühren weiterhin nach den Belastungswerten (neu gestaffelt und Loading Unit genannt) sowie der entwässerten Fläche nach m2 erhoben. Die wiederkehrenden Gebühren wurden bereits heute nach Wohn- und Betriebseinheiten verrechnet. Die Tarife wurden jedoch angepasst und differenziert.
Gesamthaft werden die Gebührenerträge in der Spezialfinanzierung Abwasser um CHF 55'000 gesenkt. Der Kostendeckungsgrad in der SF Abwasser beträgt damit rund 90 %, womit das aufgebaute Eigenkapital dort bewusst und sukzessive nach den Empfehlungen des Kantons und der Revisionsstelle reduziert werden kann.

Die Gebührensenkungen werden an die Gebührenzahlenden weitergegeben. Nebst den erwähnten Tarifen werden unter anderem auch die Verbrauchsgebühren gesenkt. Im Wasser von CHF 1.60 auf CHF 1.15 pro m3 und im Abwasser von CHF 2.15 auf CHF 1.15 pro m3.

Hintergrund dieser Anpassungen ist unter anderem auch die Vorgabe / Empfehlung, wonach die wiederkehrenden Grundgebühren mindestens 50 – 60 % der Einnahmen ausmachen soll. Daraus resultiert eine deutliche Senkung der Verbrauchsgebühren.

Beispiel Gebührensenkung anhand eines Einfamilienhauses

Verfahren / Inkraftsetzung

Die Reglementsentwürfe wurden der Tiefbaukommission und dem Gemeinderat im Herbst 2022 zur 1. Lesung unterbreitet. Der Gemeinderat hat die Reglemente am 21. September 2022 zuhanden der freiwilligen Vorprüfung durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) und den Preisüberwacher (PUE) verabschiedet.

Bis am 8. Februar 2023 sind alle Stellungnahmen zu den beiden Reglementsentwürfen mit Bemerkungen und Empfehlungen eingegangen. Die Rückmeldungen wurden ausgewertet und die Reglementsbestimmungen / Gebühren soweit angezeigt und auf die Gegebenheiten von Zäziwil anwendbar überarbeitet und angepasst.

Die Tiefbaukommission hat nochmals über die Reglemente beraten, bevor der Gemeinerat diese am 16. August 2023 genehmigt und zuhanden des fakultativen Referendums verabschiedet hat. Die Reglementsrevisionen mit Hinweis auf das fak. Referendum wurden im Anzeiger vom 24. August 2023 publiziert. Die Referendumsfrist läuft noch bis am 25. September 2023. Ohne Einreichung eines Referendums werden das Wasserversorgungsreglement inkl. -verordnung und das Abwasserentsorgungsreglement inkl. -verordnung per 1. Oktober 2023 in Kraft gesetzt.

Dieses Datum stellt jeweils auch den Beginn der Rechnungsperiode dar – 1. Oktober bis 30. September.

Unterlagen

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