Wegen der anhaltenden Trockenheit und der neuen Hitzewelle kommende Woche gilt das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ab sofort für den ganzen Kanton Bern. Zudem sind das Abbrennen von Feuerwerk und anderen pyrotechnischen Gegenständen, das Steigenlassen von Himmelslaternen sowie das Anzünden von Höhenfeuern generell verboten.
Das Zünden von Feuerwerkskörpern (inkl. Kleinst-Knallkörpern) und Raketen sowie anderen pyrotechnischen Gegenständen ist auf dem ganzen Kantonsgebiet generell verboten, also auch ausserhalb der Feuerverbotszonen. Generell verboten sind auch das Steigenlassen von Himmelslaternen und das Anzünden von Höhenfeuern bzw. 1. Augustfeuer. Feuerwerke auf Seen sind möglich.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter des Kantons Bern haben aufgrund der Gefahrenstufe 4 «gross» das Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe auf das ganze Kantonsgebiet erweitert: Das Entfachen von Feuer im Wald oder in Waldesnähe (Mindestabstand 50 Meter) ist bis auf Widerruf untersagt.
Ausserhalb der Feuerverbotszonen dürfen Feuer nur in fest eingerichteten Feuerstellen und mit grösster Vorsicht entfacht werden. Alle Feuer sind stets zu beobachten. Funkenwurf ist sofort zu löschen. Bei Wind ist ganz auf Feuer zu verzichten. Die Anweisungen der lokalen Behörden sind zu befolgen.
Die Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter haben diese Entscheide bereits jetzt gefällt, um Planungssicherheit für den 31. Juli / 1. August 2026 zu schaffen. Die Situation wird durch das Amt für Wald und Naturgefahren am 6. August 2026 neu beurteilt.
Medienmitteilung der Regierungsstatthalterinnen und Regierungsstatthalter vom 23. Juli 2026
Aktuelle Informationen und Verhaltenshinweise:
Waldbrandgefahr
Merkblatt Feuerverbot in Wald und Waldesnähe: was gilt?
Bei Fragen zu den Feuerverboten steht das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland während der ordentlichen Bürozeiten zur Verfügung. Ab 17 Uhr und an den Wochenenden ist zusätzlich eine Hotline, Telefon 031 635 23 53, erreichbar.
Aktualisiert am 23. Juli 2026
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