UeO Zäzibach mit Anpassung Kantonsstrasse und Durchlasserweiterung Zäzibach - genehmigt

Ausführung

Die Auflage- und Einsprachefrist für das Bauvorhaben zur Überbauung Zäzibach (Sonnenweg) ist am 8. Januar 2024 abgelaufen. Im Frühjahr wird die Erteilung der Baubewilligung erwartet.

Vorher - im Februar 2024 - wird das Bauernhaus Bernstrasse 12 vollständig abgebrochen. Die Abbruchbewilligung wurde koordiniert mit der Genehmigung der Überbauungsordnung eingeholt. Es ist mit Verkehrseinschränkungen auf der Bernstrasse zu rechnen.

Das Tiefbauamt des Kantons Bern plant anschliessend ab April 2024 die Ausführung des Strassenprojektes Bernstrasse - Schorachgässli. Dieses beinhaltet eine Verbreiterung der Kantonsstrasse mit neuer Fussgängerüberquerung, Durchlasserweiterung Zäzibach und Erschliessung der neuen Überbauung. Kanton und Gemeinde werden Ende Februar detaillierter über die Projektausführung informieren.

Ausgangslage und Planung - Überbauungsordnung

Für die Bebauung des Baubereichs C wurde im 1. Quartal 2023 ein qualitätssicherndes Verfahren mit ausgewiesenen Fachpersonen gemäss den Vorgaben der Überbauungsvorschriften durchgeführt und Ende März abgeschlossen.

Im Rahmen der Ortsplanungsrevision 2013 wurde an zentrumsnaher und attraktiver Wohnlage – nördlich der Bernstrasse – eine Fläche für eine Wohnüberbauung mit erhöhten Gestaltungsanforderungen (Zone mit Planungspflicht) eingezont. In einem mehrjährigen Planungsprozess wurde seitdem die dazugehörende Überbauungsordnung erarbeitet und mit den strassen- und gewässerseitigen Bedürfnissen abgestimmt. Daraus resultiert ein umfassendes Planungsgeschäft inkl. Strassenprojekt, welches auch eine geringfügige Änderung der baurechtlichen Grundordnung (Zonenplan und Baureglement) mit sich zieht.

Die Überbauungsordnung mit dessen Bebauungskonzept beabsichtigt die Erstellung einer dichten Wohnüberbauung mit einer hohen Wohn- und Aussenraumqualität. Die Hauptgebäude sollen dabei eine einheitliche Gestaltung aufweisen und sich optimal ins Landschafts- und Ortsbild eingliedern sowie an die topographischen Gegebenheiten (Hanglage) anpassen. Die Erschliessung erfolgt über die Bernstrasse, wofür das Gebäude Bernstrasse 12 abgebrochen wird.

Überbauungsplan ÜeO Zäzibach

Mit der geplanten Überbauung und der neuen Zu-/Ausfahrt sind auch Massnahmen auf der Kantonsstrasse im Bereich Bernstrasse – Schorachgässli geplant. Eine neue Fussgängerquerung mit Mittelinsel und ein Mehrzweckstreifen sollen für eine Verbesserung der Verkehrssituation sorgen. Im Bereich des Projektperimeters wird die Kantonsstrasse vom Zäzibach gequert. Der bestehende Bachdurchlass erfüllt die heutigen Anforderungen nicht mehr und wird im Zuge des Strassenprojektes für einen verbesserten Hochwasserschutz erweitert.

UeO Zäzibach -  Planansicht Hochwasserschutz

Die Planungsgrundlagen sind umfangreich und wurden der Bevölkerung im Dezember 2018 zur öffentlichen Mitwirkung und nach der Vorprüfung durch den Kanton und daraus resultierenden Änderungen im Juni/Juli 2020 zur öffentlichen Auflage freigegeben. Eingegangene Einsprachen konnten bereinigt werden und wurden vollumfänglich zurückgezogen.

Der Gemeinderat hat die Überbauungsordnung Zäzibach mit Anpassung der Kantonsstrasse und Fussgängerquerung Schorachgässli am 18. November 2020 beschlossen und dem kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) Anfang Dezember 2020 zur Genehmigung zugestellt.

2. Öffentliche Auflage
Aus der daraus folgenden Stellungnahme ging hervor, dass das AGR noch geringfügige formelle Abänderungen verlangt und die Planungsgrundlagen aufgrund nachträglicher Forderungen kantonaler Stellen angepasst werden müssen. Diese Genehmigungsvorbehalte wurden bereinigt. Materiell beinhaltet die Überbauungsordnung Zäzibach einzig neu eine verbindliche Wald-Baulinie nach kantonaler Waldverordnung. Zudem wurde der Landerwerbsplan minimal angepasst und mit den betroffenen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer besprochen. Entsprechende Vereinbarungen für den Landerwerb oder die vorübergehende Beanspruchung von Land während der Bauphase konnten bereits unterzeichnet werden.

Die geänderten Planungsakten zur UeO Zäzibach und zum Strassenprojekt „Anpassung Kantonsstrasse und Fussgängerquerung Schorachgässli“ lagen vom 17. Juni bis 19. Juli 2021 in der Gemeindeverwaltung Zäziwil öffentlich auf. Während der Auflagefrist ist eine Rechtsverwahrung eingegangen.

Genehmigung

Der Gemeinderat hat das überarbeitete Planungsgeschäft am 18. August 2021 erneut beschlossen und zur Genehmigung durch das AGR verabschiedet. Der Beschluss des Gemeinderates für die geringfügigen Änderungen musste gemäss Bauverordnung nochmals publiziert werden; dagegen sind keine Beschwerden eingegangen. Die Planungsakten wurden Ende September 2021 erneut dem Amt für Gemeinden und Raumordnung zur Genehmigung überwiesen.

Die wesentlichsten Genehmigungsakten(Auszug - nicht vollständig):

Das Amt für Gemeinden und Raumordnung hat das Planungsgeschäft mit allen Bestandteilen am
10. Mai 2022 genehmigt. Die Pläne und Vorschriften treten am 1. Juli 2022 in Kraft.

Anmerkungen zum Planerlassverfahren:
Geringfügige Änderungen der baurechtlichen Grundordnung und Überbauungsordnungen, welche eine Zone mit Planungspflicht betreffen, werden vom Gemeinderat beschlossen. Die Vorschriften und Pläne  bedürfen anschliessend der Genehmigung durch das kantonale Amt für Gemeinden und Raumordnung.

Die Gesamtplanung beinhaltet die Baubewilligung für das Strassenvorhaben inkl. aller betroffenen Werkleitungen, die Durchlasserweiterung des Zäzibaches und den Abbruch des Gebäudes Bernstrasse Nr. 12. Möglicher Baustart ist frühestens im Herbst 2022 und abhängig vom Stand der geplanten Wohnüberbauung. Für diese ist vorgängig noch ein Baugesuch einzureichen und das ordentliche Baubewilligungsverfahren (mit Publikation) durchzuführen.

Gerne erteilt Ihnen der Fachbereich Hochbau / Tiefbau weitere Auskünfte zur UeO Zäzibach und den damit verbundenen weiteren Projekten.

Gemeinderat Zäziwil

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3532 Zäziwil

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