Kindesanerkennung

Kindesanerkennung

Ist die Mutter im Zeitpunkt der Geburt nicht verheiratet, so muss derjenige, der sich als leiblicher Vater betrachtet, das Kind ausdrücklich anerkennen. Er kann dies sowohl vor der Geburt des Kindes als auch danach tun.

Weiterführende Informationen zum Thema Kindesanerkennung finden Sie auf der Internetseite des Zivilstandsamtes.

Bestätigung einer Kindesanerkennung bestellen

Zivilstandsamt Bern-Mittelland
Geburt

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Beachten Sie bitte die reduzierten Öffnungszeiten während den Herbstferien 2024.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Zäziwil, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.