Amtliche Bewertung

Amtliche Bewertung

Der amtliche Wert bildet den Vermögenswert eines Grundstückes und dient als Grundlage für die Vermögens- und Liegenschaftssteuer.

Bei Eigenbedarf eines Grundstückes oder Grundstückteils beziehen die Eigentümer eine Naturalleistung aus ihrem Grundstück, die als Einkommen (in Form eines Eigenmietwertes) zu versteuern ist.

Bei Neubauten oder wertvermehrenden Änderungen werden die amtlichen Werte laufend durch den kantonalen Schätzer festgesetzt bzw. nachbewertet und durch die Steuerverwaltung schriftlich eröffnet.

Die Bewertungsunterlagen können durch den Eigentümer oder den Nutzniesser bei der Finanzverwaltung eingesehen werden.

Sämtliche Informationen über die Amtliche Bewertung finden Sie unter:
Steuerverwaltung des Kantons Bern

Bereich Steuern
Steuern

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