Änderung Anhänge II und III des Personalreglemente
Gestützt auf Art. 45 der Gemeindeverordnung vom 16. Dezember 1998 gibt der Gemeinderat hiermit bekannt, dass er an seiner Sitzung vom 30. Juni 2020 die Änderung der Anhänge II und III des Personalreglementes beschlossen hat. Mit diesen Änderungen werden die öffentlich-rechtlichen und privatrechtlichen Anstellungen neu definiert.
Die Änderungen treten vorbehältlich allfällig dagegen erhobenen Beschwerden am 1. Januar 2021 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung:
Gegen
den Beschluss des Gemeinderates kann innert 30 Tagen ab Publikation im Anzeiger Konolfingen beim Regierungsstatthalteramt
Bern - Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, schriftlich und
begründet Beschwerde erhoben werden.
Das Personalreglement kann bei der Gemeindeverwaltung Oberhünigen in Zäziwil eingesehen und bezogen werden.
Personalreglement, gültig ab 1. Januar 2021
Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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