Festlegung der Gewässerräume in der Nutzungsplanung - öffentliche Planauflage

Gewässerräume Oberhünigen, Planauflage Gewässerräume Oberhünigen, Zonenplan Gewässerräume

Der Gemeinderat Oberhünigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GschV) in der Nutzungsplanung der Gemeinde Oberhünigen, bestehend aus folgenden Unterlagen, zur öffentlichen Auflage:

Zonenplan Gewässerräume Süd
Zonenplan Gewässerräume Nord
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht (informativ)

Die Akten liegen in der Zeit vom 11. Juni bis 13. Juli 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen werden den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 26. August 2020 zur Genehmigung unterbreitet.

Nähere Erläuterungen zum Projekt Gewässerräume finden Sie hier.

Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, einzureichen.

Oberhünigen, 4. Juni 2020
Der Gemeinderat



Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

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Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten über die Osterfeiertage und in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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