Gewässerräume Oberhünigen, Planauflage Gewässerräume Oberhünigen, Zonenplan Gewässerräume
Der Gemeinderat Oberhünigen bringt gestützt auf Art. 60 des Baugesetzes vom 9. Juni 1985 die Umsetzung des Gewässerschutzgesetzes (GSchG) und der Gewässerschutzverordnung (GschV) in der Nutzungsplanung der Gemeinde Oberhünigen, bestehend aus folgenden Unterlagen, zur öffentlichen Auflage:
Zonenplan Gewässerräume Süd
Zonenplan Gewässerräume Nord
Änderung Baureglement
Erläuterungsbericht (informativ)
Die Akten liegen in der Zeit vom 11. Juni bis 13. Juli 2020 in der Gemeindeverwaltung, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, öffentlich zur Einsichtnahme auf. Die Unterlagen werden den Stimmberechtigten an der Gemeindeversammlung vom 26. August 2020 zur Genehmigung unterbreitet.
Nähere Erläuterungen zum Projekt Gewässerräume finden Sie hier.
Einsprachen und Rechtsverwahrungen sind innerhalb der Auflagefrist schriftlich und begründet beim Gemeinderat Oberhünigen, Bernstrasse 1, 3532 Zäziwil, einzureichen.
Oberhünigen, 4. Juni 2020
Der Gemeinderat
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
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