Amtliche Vermessung Los 4

Amtliche Vermessung Oberhünigen Los 4

Das Vermessungswerk der Gemeinde Oberhünigen basiert teilweise noch auf über hundertjährigen Kartonplänen. In den Jahren 2007 - 2009 und 2015 - 2017 wurden mit den Losen 2 und 3 die Gebiete Lochmatt - Dörfli – Chornberg und Aebersold neu erhoben. Der Gemeinderat Oberhünigen hat nun beschlossen, im restlichen Gemeindegebiet mit noch vorliegender provisorischer Numerisierung (PN), eine Ersterhebung (Neuvermessung) durchzuführen. Mit dem Los 4 wird ein den heutigen Ansprüchen und Vorschriften genügendes Vermessungswerk erstellt. Der Auftrag für diese Arbeiten wurde der Schmalz Ingenieur AG, Konolfingen, erteilt.

Perimeter Oberhünigen Los 4

Perimeter Los 4

Betroffen ist das Gebiet Siglisbach, Gässli, Wildeneybad, Juntholz bis Toppwald

Die Arbeiten im Gelände beginnen Mitte April 2022 und werden im Frühling 2023 abgeschlossen sein. Die Grundstücke müssen durch das Vermessungspersonal begangen werden. Die Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer werden um Verständnis gebeten.

Gemäss dem kantonalen Geoinformationsgesetz (KGeoIG) werden die Kosten der eigentlichen Vermessung von Gemeinde, Kanton und Bund getragen. Die Kosten der vorangehenden Vermarkungsrevision sind jedoch gemäss Art. 58 Abs. 1 und 3 an die Grundeigentümer zu überwälzen. Die Gemeinde kann Beiträge leisten. Der Gemeinderat hat grundsätzlich beschlossen, auf die Weiterverrechnung von Grundeigentümerbeiträgen an die Vermarkungskosten zu verzichten, da diese Kostenanteile voraussichtlich gering ausfallen.

Verschiedene angewandte Verfahren in der Ersterhebung Oberhünigen, Los 4:

1. Landwirtschaftlich genutztes Gebiet

Jeder Grenzpunkt wird aufgesucht. Fehlende Grenzpunkte werden rekonstruiert und mit einem Stein oder einem Messingbolzen neu versichert. Mangelhafte Grenzpunkte werden verbessert (schräge Steine, lose Bolzen). Die Grenzpunkte werden für die bessere Auffindbarkeit mit Farbe oder einem Pfahl markiert. Gemeindestrassen, welche nicht mehr innerhalb der Grundstückgrenzen liegen, werden bereinigt.

2. Waldgebiet

Im Wald werden aus Kostengründen generell keine Grenzpunkte abgesteckt oder wiederhergestellt. Es werden auch nur vereinzelte Grenzpunkte gemessen. Die bestehenden digitalen Daten werden auf die gemessenen Grenzpunkte eingepasst und entzerrt. Eine Grenzpunktrekonstruktion im Wald ist auf Wunsch und auf Kosten des Grundeigentümers im Rahmen der Ersterhebung möglich. Kosten pro Marchstein CHF 430.80 inkl. Mwst.

Generell in beiden Gebieten:

- Grenzbereinigungen können im Zusammenhang mit der Ersterhebung ohne Notar und zum Teil kostenlos durchgeführt werden. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit der Schmalz Ingenieur AG Kontakt auf, damit die Arbeiten gut vorbereitet werden können. Die Möglichkeit solcher Grenzbereinigungen besteht nur während der laufenden Ersterhebung. Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

Verfahrensgrundsätze
Beispiele Grenzbereinigungen

Öffentliche Auflage nach Abschluss der Vermessungsarbeiten.

Nach der Kontrolle der Arbeiten und der Akten durch das Amt für Geoinformation des Kantons Bern (AGI) wird das Vermessungswerk öffentlich aufgelegt. Die Eigentümer werden darüber schriftlich informiert. Falls Sie Unstimmigkeiten feststellen, können Sie gegen die Ersterhebung Einsprache erheben.


Kontakt Vermessungsbüro

Schmalz Ingenieur AG
Kurt Forster
Kirchweg 1
3510 Konolfingen
Tel. 031 790 22 22
kurt.forster@schmalzing.ch
https://schmalzing.ch/

Kontakt Gemeinde

Gemeindeverwaltung Oberhünigen
Marlis Lanz
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Tel. 031 710 33 32
marlis.lanz@zaeziwil.ch

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Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
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