Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Aufenthaltsbewilligung für ausländische Staatsangehörige

Falls Sie sich länger als 3 Monate in der Schweiz aufhalten oder in der Schweiz arbeiten möchten, benötigen Sie eine Bewilligung. Es gibt verschiedene Arten von Bewilligungen: Für Kurzaufenthalte, für den Jahresaufenthalt und die Niederlassung.

Kommen Sie aus einem sog. Drittstaat (weder EU noch EFTA), wird Ihnen in der Regel nur im Familiennachzug oder als hochqualifizierte, spezialisierte Arbeitskraft eine Aufenthaltsbewilligung erteilt. Auch das Recht, Familienangehörige in die Schweiz zu holen, hängt von der Nationalität und vom Aufenthaltsstatus der Gesuchstellenden und der Nachziehenden ab.

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