Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben zu realisieren. Der
Fachbereich Hochbau / Tiefbau möchte mit einer raschen und
unkomplizierten Behandlung Ihres Gesuch zum guten Gelingen des Vorhabens
beitragen. Die Basis dafür ist in jedem Fall ein vollständig und
korrekt eingereichtes Baugesuch mit allen erforderlichen Akten und
Plänen. Mit der folgenden Checkliste möchten wir Ihnen die Arbeit
erleichtern.
Bauvorhaben richtig vorbereiten und einreichen - Information zur Baueingabe / Checkliste für Gesuchstellende
Reichen Sie Ihr Baugesuch trotzdem frühzeitig ein! Das Baubewilligungsverfahren kann einige Monate dauern.
Bei
grossen Bauvorhaben oder Bauprojekten (auch Umbauten und Sanierungen)
u.a. bei erhaltenswerten oder schützenswerten Bauten, Bauten im
Ortsbildschutzgebiet oder in der Landwirtschaftszone (ausserhalb des
Baugebietes) ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich
Hochbau / Tiefbau empfehlenswert.
Profitieren Sie von den vielen
Möglichkeiten und Informationen auf unserer Internetseite. Nachfolgend
finden Sie zudem weitere hilfreiche Dokumente, welche Ihnen die
Baueingabe erleichtern kann:
Baugesuch - Wichtige Adressen
Baugesuch - Muster Ausnahmegesuch
Baugesuch - Näher- und Grenzbaurecht
Baugesuch - Zustimmungserklärung
Seit zwei Jahren können Baugesuche in Oberhünigen elektronisch via eBau
eingereicht werden. Mit eBau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton
Bern vereinfacht und elektronisch abgewickelt.
Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch;
der Grosse Rat des Kantons Bern hat entsprechende Anpassungen im
Baugesetz und im Baubewilligungsdekret beschlossen. Dies führt im
Baubewilligungsverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist ab
diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und kann
nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.
Zudem sind folgende Punkte bei der Baueingabe und beim weiteren Verfahren zu beachten:
Der Zugriff auf eBau erfolgt über folgenden Link www.be.ch/ebau. Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter www.be.ch/projekt-ebau.
In der Landwirtschaftszone sind grundsätzlich alle Bauten und Anlagen
baubewilligungspflichtig. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen
(Neu-, Umbau oder Zweckänderung) ist zu prüfen, ob es sich um ein
zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob für dieses eine
Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes
erteilt werden kann.
Der Flyer - Bauen ausserhalb der Bauzone
zeigt mit Beispielen auf, wann ein Bauvorhaben zonenkonform und wann
ein solches allenfalls mit einer Ausnahmebewilligung beurteilt werden
kann. Weitergehende Abklärungen bleiben vorbehalten.
Eine
vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Hochbau / Tiefbau lohnt
sich. Über die Zonenkonformität und allfällige Ausnahmebewilligungen
entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Auf deren
Homepage sind weitere Informationen, Gestaltungsgrundsätze,
Fotobeispiele, usw. ersichtlich, die Aufschluss über die Möglichkeiten
und Grenzen für das Bauen ausserhalb der Bauzone geben:
AGR - Bauen ausserhalb der Bauzonen
Die Unterscheidung zwischen der Bauzone und der nicht Bauzone (bzw. Landwirtschaftszone) führt in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten. Der Kanton Bern hat sich zusammen mit anderen Kantonen / Organisationen daher für ein gemeinsames Filmprojekt zum Thema "Bauen ausserhalb der Bauzone" entschlossen. Vier Kurzfilme zeigen auf, was ausserhalb der Bauzone gebaut werden kann. Die Filme geben auch Auskunft über die zuständigen Behörden und das Verfahren sowie über die Konsequenz bei Nichtbefolgung der geltenden Bestimmungen.
Anwendung | Beschreibung |
---|---|
Mit dem RegioGIS können Sie Daten und Pläne der amtlichen Vermessung sichten und ausdrucken. Unter anderem kann auch ein Situationsplan für die Baueingabe (kleine Baubewilligung) erstellt werden. | |
Offizielle Publikationsplattform des Kantons Bern für Geoinformationen; zeigt Übersichtskarten u.a. mit Altlasten, Gewässernetz, Gewässerschutzzonen, Grundwasserkarte, Versickerungskarte. | |
Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. | |
Das kantonale Bauinventar macht auf die Vielfalt der Kulturdenkmäler und auf die reiche Baukultur im Kanton Bern aufmerksam. Gleichzeitig ist das Inventar eine wichtige Grundlage für eine planungsrechtliche Umsetzung. |
Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) sorgt für dafür, dass der Feuerschutz im gesamten Kantonsgebiet sichergestellt wird. Sie stellt Informationen zur Gebäudeversicherung und zum Brandschutz zur Verfügung und ist Ansprechpartner u.a. bei grösseren oder (gast)gewerblichen Bauvorhaben:
Weitere Informationen (GVB)
Informationsplattform Brandschutz - Heureka
Formulare - Übersicht (GVB)
Fragen zum Brandschutz bei Bauvorhaben
Bei Fragen zum Brandschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben (bspw. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) berät Sie der Feueraufseher der Gemeinde Oberhünigen, Joost Reto, gerne. Nebst der Beratung von Gebäudeeigentümern, Bauherrschaften und Planern stellt der Feueraufseher mit Kontrollen vor Ort auch die fachgerechte Ausführung sicher, soweit nicht die GVB dafür zuständig ist.
Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil
Beachten Sie bitte die reduzierten Öffnungszeiten während den Herbstferien 2024.
Montag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 18.00 |
Dienstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Mittwoch | 08.30 - 11.30 | geschlossen |
Donnerstag | 08.30 - 11.30 | 14.00 - 17.00 |
Freitag | 08.30 - 14.00 | geschlossen |
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