Der Gemeinderat Oberhünigen hat beschlossen, im Bereich der familienergänzenden Kinderbetreuung per 01. Januar 2020 auf das Betreuungsgutscheinsystem umzustellen.
Betreuungsgutscheine werden ausgegeben für
a) vorschulpflichtige Kinder für Kindertagesstätten bis zum Eintritt
in den Kindergarten
b) vorschulpflichtige Kinder und schulpflichtige Kinder bis und mit der
vierten Klasse für Tagesfamilien
Für die Ausrichtung der Beiträge ab 1. August 2022 (Gutscheinperiode 2022/2023) ist das Gesuch möglichst rasch einzureichen, spätestens bis 31. Juli 2022.
Bitte beachten: Der Gutschein wird erst ab dem nächsten Monat nach Eingang des vollständigen Gesuches abgegeben (z.B. Eingang vollständiges Gesuch im Juli, Ausrichtung Gutschein ab August).
Verfahrensablauf
Welche Grundvoraussetzungen müssen erfüllt sein?
- Das massgebende Familieneinkommen liegt unter Fr. 160'000.00.
- Es besteht ein Bedarf nach Familienergänzender Kinderbetreuung.
Was bedeutet «Bedarf nach familienergänzender Kinderbetreuung»?
Der Bedarf ist gegeben, wenn die Eltern
- erwerbstätig oder arbeitssuchend sind;
- eine berufsorientierte Aus- oder Weiterbildung absolvieren;
- an einem qualifizierenden Integrations- oder Beschäftigungsprogramm teilnehmen;
- oder aus gesundheitlichen Gründen auf familienergänzende Betreuung angewiesen sind.
Bei alleinerziehenden Eltern von Vorschulkindern muss das Beschäftigungspensum mindestens 20 %, bei Paaren 120 % betragen. Bei Eltern von Kindern ab Eintritt in den Kindergarten muss das Pensum bei 40 % resp. 140 % liegen.
Der Bedarf ist ebenfalls gegeben, wenn die Betreuung des Kindes zu seiner sprachlichen oder sozialen Integration notwendig ist. Dies muss durch eine Fachstelle (i.d.R. Sozialdienst, Mütter- und Väterberatung) bestätigt werden.
Wie gehe ich vor, um einen Betreuungsgutschein zu erhalten?
Wie gewohnt machen Sie sich auf die Suche nach einem Betreuungsplatz in einer Kita oder einer Tagesfamilie. Dazu nehmen Sie direkt mit den gewünschten Kitas / Tagesfamilien-organisationen Kontakt auf. Stellen Sie sicher, dass die Institution Betreuungsgutscheine annimmt. Sobald Sie einen Platz gefunden haben und er Ihnen bestätigt wurde, können Sie Ihr Gesuch für einen Betreuungsgutschein stellen.
Wie beantrage ich einen Betreuungsgutschein?
Um einen Betreuungsgutschein zu beantragen, gibt es zwei Möglichkeiten
- per Webapplikation kiBon (elektronisch)
- in Papierform
1. Antrag Betreuungsgutschein
Antrag über Webapplikation kiBon
Die Eltern stellen per Webapplikation kiBon einen Antrag in ihrer Wohngemeinde für einen Betreuungsgutschein. Sie geben ihre finanzielle Situation an und hinterlegen die notwendigen Dokumente, um den Unterstützungsbedarf an der familienergänzenden Kinderbetreuung zu belegen.
Antrag in Papierform
Die Eltern stellen bei der Wohngemeinde schriftlich ein Gesuch um einen Betreuungsgutschein und reichen alle zur Prüfung des Anspruchs notwendigen Unterlagen bei. Das Gesuch wird danach von der Gemeindeverwaltung im System kiBon erfasst.
2. Ausstellung Betreuungsgutschein
Sobald die Platzbestätigung der Institution vorliegt, prüft die Gemeinde den Anspruch, berechnet den Betreuungsgutschein und stellt diesen aus (mittels Verfügung).
3. Gültigkeit
Ein Betreuungsgutschein wird befristet und maximal für die Dauer einer Tarifperiode ausgestellt. Diese dauert jeweils vom 1. August bis 31. Juli.
4. Abrechnung
Die Kita oder Tagesfamilienorganisation zieht den entsprechenden Betrag von der monatlichen Rechnung an die Eltern ab. Der Gutschein wird den Eltern nicht direkt ausbezahlt.
Die Gemeinde vergütet der Kita bzw. der Tagesfamilienorganisation den Wert der Gutscheine und rechnet diese abzüglich des Selbstbehaltes über den Kanton ab (Lastenausgleich).
Wie wird der Betreuungsgutschein berechnet?
Der Betreuungsgutschein wird für ein bestimmtes Pensum sowie in einer einkommensabhängigen Höhe ausgestellt.
Notwendige Angaben / Unterlagen
Für die Berechnung der Elternbeiträge haben die Eltern Angaben zu machen über:
- den Bedarfsgrund
- das massgebende Einkommen
- die Familiengrösse
- das Alter des Kindes
- den Leistungserbringer
- das vereinbarte Betreuungspensum
- die Kosten für das vereinbarte Betreuungspensum
Die Einreichung der Angaben erfolgt entweder online über die Webapplikation kiBon oder in Papierform bei der Gemeindeverwaltung. Sämtliche Formulare können als Word-Dokument hier abgerufen werden.