Mietrecht / Schlichtungsbehörde

Mietrecht / Schlichtungsbehörde

Mietrecht
Das Mietrecht regelt die Rechte und Pflichten der Mieter und Vermieter. Durch den Mietvertrag verpflichten sich der Vermieter, dem Mieter eine Sache zum Gebrauch zu überlassen, und der Mieter, dem Vermieter dafür einen Mietzins zu leisten. Die rechtlichen Grundlagen finden sich primär in den Artikel 253 bis 274 des Obligationenrechts (OR).
 

Schlichtungsbehörde
Nach Art. 197 der schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) ist vor jeder gerichtlichen Streitigkeit – vorbehältlich der Ausnahmen in Art. 198 ZPO – ein Schlichtungsverfahren (ehemals Aussöhnungsversuch) vor einer regionalen Schlichtungsbehörde durchzuführen. Diese versucht in formloser Verhandlung die Parteien zu versöhnen, damit eine einvernehmliche Lösung gefunden werden kann.

Ausserdem empfehlen wir Ihnen folgende Links für weiterführende Informationen:

Schlichtungsbehörde Bern-Mittelland
Wohnen und Umziehen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Die Öffnungszeiten in den Frühlingsferien können hier eingesehen werden.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.