Wasserbezug ab Hydrant

Wasserbezug ab Hydrant

Jede Wasserentnahme aus Hydranten, ausser zu Löschzwecken, ist grundsätzlich untersagt. Über Ausnahmen entscheidet die Wasserversorgung Oberhünigen.

Temporäre Wasserbezüge
Für ungemessene und temporäre Wasserbezüge (Bauwasser und andere vorübergehende Wasserbezüge) wird eine Grundgebühr von Fr. 150.00 und zusätzlich eine Gebühr von Fr. 50.00 pro erstellte Wohnung oder der übliche Wasserzins nach einer geschätzten oder gemessenen Wassermenge (für Bezüge ohne Wohnungsbau) erhoben.

Ein Wasserbezug ab Hydrant muss zwingend vorgängig bei der Gemeindeverwaltung gemeldet werden.

Bereich Tiefbau
Tiefbau

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

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Öffnungszeiten

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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