Hauptwohnsitzbestätigung (Handänderungssteuer)

Hauptwohnsitzbestätigung (Handänderungssteuer)

Erwerber von Grundstücken können bei der Grundbuchanmeldung ein Gesuch um eine nachträgliche Steuerbefreiung der ersten CHF 800‘000.00 der Gegenleistung stellen, wenn sie das Grundstück als Hauptwohnsitz nutzen wollen.

Diese Nutzung muss ununterbrochen zwei Jahre dauern, wobei für die Begründung des Hauptwohnsitzes zusätzlich eine Frist von einem Jahr (bei Kauf einer fertigen Baute) bzw. zwei Jahren (wenn die Baute noch erstellt werden muss) zur Verfügung steht. Während dieser Zeit wird die Forderung auf Zahlung der Handänderungssteuer gestundet und durch ein gesetzliches Grundpfandrecht sichergestellt.

Dem Grundbuchamt ist in jedem Fall das durch die zuständige Einwohnergemeinde ausgefüllte Formular (Hauptwohnsitzbestätigung) einzureichen.

Merkblatt nachträgliche Steuerbefreiung Handänderungssteuer

Einwohnerkontrolle
Ausweise und Bescheinigungen

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Während den Festtagen bleibt die Gemeindeverwaltung geschlossen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

© 2024 Oberhünigen, Alle Rechte vorbehalten. Mit der Benutzung dieser Website akzeptieren Sie die " Allgemeinen rechtlichen Bestimmungen" und "Nutzungsbedingungen".

Hinweis zur Verwendung von Cookies. Um unsere Webseite für Sie optimal zu gestalten und fortlaufend verbessern zu können, verwenden wir Cookies. Durch die weitere Nutzung der Webseite stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in unseren Datenschutzinformationen.