Baugesuch / Baubewilligung

Baugesuch / Baubewilligung

Informieren Sie sich über die gesetzlichen Grundlagen und weitere Aspekte im Zusammenhang mit Bauten und Anlagen:

  • Was ist baubewilligungspflichtig und was kann ich ohne Baugesuch ausführen?
  • Was muss ich bei der Baueingabe beachten und wie ist die baurechtliche Situation bei meinem Grundstück zu beurteilen?
     

In den untenstehenden Rubriken finden Sie Antworten auf diese Fragestellungen. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau gibt Ihnen ausserdem gerne darüber Auskunft. Kontaktieren Sie uns frühzeitig.

Nachfolgend finden Sie hilfreiche Informationen, Dokumente und Formulare rund um das Thema Bauen sowie eine Checkliste für die Baueingabe. Die übergeordneten, rechtlichen Grundlagen finden Sie auf der Webseite der Direktion für Inneres und Justiz.

Neu ist das Baugesuch zwingend elektronisch via eBau einzureichen. Weitere Informationen dazu - siehe unten.

Baureglement
Zonenplan Gewässerräume Nord
Zonenplan Gewässerräume Süd
Zonenplan Landschaft und Gefahren
Zonenplan Siedlung
Formulare / Baugesuche
Bau, Planung, Umwelt
Baubewilligung

Baugesuch / Baubewilligungsverfahren

Sie haben sich entschlossen ein Bauvorhaben zu realisieren. Der Fachbereich Hochbau / Tiefbau möchte mit einer raschen und unkomplizierten Behandlung Ihres Gesuch zum guten Gelingen des Vorhabens beitragen. Die Basis dafür ist in jedem Fall ein vollständig und korrekt eingereichtes Baugesuch mit allen erforderlichen Akten und Plänen. Mit der folgenden Checkliste möchten wir Ihnen die Arbeit erleichtern:

Bauvorhaben richtig vorbereiten und einreichen - Information zur Baueingabe / Checkliste für Gesuchstellende

Reichen Sie Ihr Baugesuch trotzdem frühzeitig ein! Das Baubewilligungsverfahren kann einige Monate dauern.
Bei grossen Bauvorhaben oder Bauprojekten (auch Umbauten und Sanierungen) u.a. bei erhaltenswerten oder schützenswerten Bauten, Bauten im Ortsbildschutzgebiet oder in der Landwirtschaftszone (ausserhalb des Baugebietes) ist eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Hochbau / Tiefbau empfehlenswert.

Profitieren Sie von den vielen Möglichkeiten und Informationen auf unserer Internetseite. Nachfolgend finden Sie zudem weitere hilfreiche Dokumente für Ihre Baueingabe:

Baugesuch - Wichtige Adressen
Baugesuch - Muster Ausnahmegesuch
Baugesuch - Näher- und Grenzbaurecht
Baugesuch - Zustimmungserklärung

eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Seit zwei Jahren können Baugesuche in Zäziwil elektronisch via eBau eingereicht werden. Mit eBau wird der Baubewilligungsprozess im Kanton Bern vereinfacht und elektronisch abgewickelt.

Ab 1. März 2022 ist die Verwendung von eBau obligatorisch; der Grosse Rat des Kantons Bern hat entsprechende Anpassungen im Baugesetz und im Baubewilligungsdekret beschlossen. Dies führt im Baubewilligungsverfahren zu gewichtigen Änderungen. Das Baugesuch ist ab diesem Zeitpunkt zwingend über eBau elektronisch auszufüllen und kann nicht mehr mit den amtlichen Formularen eingereicht werden.

Zudem sind folgende Punkte bei der Baueingabe und beim weiteren Verfahren zu beachten:

  • ­Alle elektronisch eingereichten Baugesuchsunterlagen inkl. Pläne sind nach wie vor 2-fach in Papierform und mit den nötigen Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.
    Dies ist nötig, solange das Verwaltungsrechtspflegegesetz VRPG eine Unterschrift von Hand verlangt. Die Revision des VRPG ist in Planung.
  • ­Die Fristen beginnen ab Eingang des Papierdossiers bei der Gemeindeverwaltung.
  • ­Die beiden Formulare für die Selbstdeklaration Baukontrolle SB1 und SB2 sind über eBau aus-zufüllen, auszudrucken, zu unterschreiben und bei der Gemeindeverwaltung einzureichen.

Der Zugriff auf eBau erfolgt über folgenden Link www.be.ch/ebau. Weitere Informationen zu eBau finden Sie unter www.be.ch/projekt-ebau.

eBau - Elektronisches Baubewilligungsverfahren

Überbauungsordnungen

Hier finden Sie sämtliche planrechtlichen Unterlagen zu den rechtskräftig erlassenen Überbauungsordnungen (Wohnüberbauungen) in Zäziwil:

UeO Bahnhofmatte
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften
Praxisleitfaden "Gestaltungsvorschriften"

UeO Stämpflimatte (Bachmatt)
Überbauungsplan
Überbauungsvorschriften

Bauen ausserhalb der Bauzone (Landwirtschaftszone)

In der Landwirtschaftszone sind grundsätzlich alle Bauten und Anlagen baubewilligungspflichtig. Bei Bauvorhaben ausserhalb der Bauzonen (Neu-, Umbau oder Zweckänderung) ist zu prüfen, ob es sich um ein zonenkonformes Bauvorhaben handelt oder ob für dieses eine Ausnahmebewilligung nach den Vorschriften des Raumplanungsgesetzes erteilt werden kann.

Der Flyer - Bauen ausserhalb der Bauzone zeigt mit Beispielen auf, wann ein Bauvorhaben zonenkonform und wann ein solches allenfalls mit einer Ausnahmebewilligung beurteilt werden kann. Weitergehende Abklärungen bleiben vorbehalten.

Eine vorgängige Kontaktaufnahme mit dem Fachbereich Hochbau / Tiefbau lohnt sich. Über die Zonenkonformität und allfällige Ausnahmebewilligungen entscheidet das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR). Auf deren Homepage sind weitere Informationen, Gestaltungsgrundsätze, Fotobeispiele, usw. ersichtlich, die Aufschluss über die Möglichkeiten und Grenzen für das Bauen ausserhalb der Bauzone geben:

AGR - Bauen ausserhalb der Bauzonen

Die Unterscheidung zwischen der Bauzone und der nicht Bauzone (bzw. Landwirtschaftszone) führt in der Praxis immer wieder zu Unklarheiten. Der Kanton Bern hat sich zusammen mit anderen Kantonen / Organisationen daher für ein gemeinsames Filmprojekt zum Thema "Bauen ausserhalb der Bauzone" entschlossen. Vier Kurzfilme zeigen auf, was ausserhalb der Bauzone gebaut werden kann. Die Filme geben auch Auskunft über die zuständigen Behörden und das Verfahren sowie über die Konsequenz bei Nichtbefolgung der geltenden Bestimmungen.

Karten und Kataster

Anwendung

Beschreibung

RegioGIS

Mit dem RegioGIS können Sie Daten und Pläne der amtlichen Vermessung sichten und ausdrucken. Unter anderem kann auch ein Situationsplan für die Baueingabe (kleine Baubewilligung) erstellt werden.

Geoportal

Offizielle Publikationsplattform des Kantons Bern für Geoinformationen; zeigt Übersichtskarten u.a. mit Altlasten, Bauinventar, Gewässernetz, Gewässerschutzzonen, Grundwasserkarte, Versickerungskarte.

ÖREB-Kataster

Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Nutzungsplanung, Grundwasserschutzzonen, Kataster der belasteten Standorte). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt.

Bauinventar

Das kantonale Bauinventar macht auf die Vielfalt der Kulturdenkmäler und auf die reiche Baukultur im Kanton Bern aufmerksam. Gleichzeitig ist das Inventar eine wichtige Grundlage für eine planungsrechtliche Umsetzung.

Gebäudeversicherung / Brandschutz

Die Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) sorgt dafür, dass der Feuerschutz im gesamten Kantonsgebiet sichergestellt wird. Sie stellt Informationen zur Gebäudeversicherung und zum Brandschutz zur Verfügung und ist Ansprechpartner u.a. bei grösseren oder (gast)gewerblichen Bauvorhaben:

Weitere Informationen (GVB)
Informationsplattform Brandschutz - Heureka
Formulare - Übersicht (GVB)

Fragen zum Brandschutz bei Bauvorhaben
Bei Fragen zum Brandschutz im Zusammenhang mit Bauvorhaben (bspw. Einfamilienhaus, Mehrfamilienhaus) berät Sie der Feueraufseher der Gemeinde Zäziwil Joost Reto. Nebst der Beratung von Gebäudeeigentümern, Bauherrschaften und Planern stellt der Feueraufseher mit Kontrollen  vor Ort auch die fachgerechte Ausführung sicher, soweit nicht die GVB dafür zuständig ist.

Kontakt

Gemeinde Zäziwil / Oberhünigen
Bernstrasse 1
3532 Zäziwil

+41 31 710 33 33

+41 31 710 33 34

E-Mail schreiben

Öffnungszeiten

Beachten Sie bitte die reduzierten Öffnungszeiten während den Herbstferien 2024.

Montag 08.30 - 11.30 14.00 - 18.00
Dienstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Mittwoch 08.30 - 11.30 geschlossen
Donnerstag 08.30 - 11.30 14.00 - 17.00
Freitag 08.30 - 14.00 geschlossen
 

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